Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Gebäudeelektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG)
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Mit dem am 1. November 2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) wurden das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) zusammengefasst:
Mit dem GEG wurde das Energieeinsparrecht für Gebäude strukturell neu konzipiert und vereinheitlicht. Damit besteht für Gebäude ein abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung.
Eine für Sie wesentliche Neuerung des GEG betrifft den Vollzug. Mit § 92 GEG wurde eine Erfüllungserklärung eingeführt, mit der die Einhaltung aller das jeweilige Vorhaben betreffenden Anforderungen des GEG zu bestätigen ist. Zur Umsetzung in Landesrecht befindet sich derzeit eine Durchführungsverordnung zum GEG in der Erarbeitung.
In diesem Zusammenhang wird auf die Übergangsregelungen im Teil 9 des GEG und hier insbesondere auf § 111 „Allgemeine Übergangsvorschriften“ verwiesen.
1. Rechtsgrundlagen
https://www.bbsr-energieeinsparung.de/EnEVPortal/DE/Rechtsgrundlage/Rechtsgrundlage-node.html
2. Das GEG – Wortlaut und Übersicht
3. Erneuerbare Energien
4. Energieausweise
https://www.bbsr-energieeinsparung.de/EnEVPortal/DE/Energieausweise/energieausweise_node.html
5. Kontrollsystem für Energieausweise und Klimainspektionsberichte
Gemäß § 114 GEG nimmt zunächst das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) die Aufgaben des Landesvollzugs als Registrierstelle und als Kontrollstelle für den automatisierten Teil (Kontrollstufe 1) der Kontrollen wahr.
Tiefer gehende Kontrollen von Energieausweisen (Kontrollstufen 2 und 3) werden im Saarland durch die Kontrollstelle EnEV der Obersten Bauaufsicht durchgeführt.
Zu erreichen ist sie über:
Email: kontrollstelle-geg@innen.saarland.de
6. FAQ zu Energieausweisen
https://www.bbsr-energieeinsparung.de/EnEVPortal/DE/Energieausweise/FAQ_GEG/FAQ_node.html
7. Registrierstelle für Energieausweisersteller
https://www.dibt.de/de/wir-bieten/geg-registrierstelle
8. Auslegungsfragen zum GEG bzw. zur EnEV
https://www.dibt.de/de/wir-bieten/geg-registrierstelle
9. Formulare
ERFÜLLUNGSERKLÄRUNG gemäß § 92 Gebäudeenergiegesetz (GEG) (docx, 19KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Gebäudeelektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG)
Das Gesetz dient der Verbesserung der Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge zu Hause, am Arbeitsplatz und bei alltäglichen Besorgungen durch vorbereitende Ladeinfrastruktur und Ladepunkte bei Wohn- und Nichtwohngebäuden mit größeren Parkplätzen. Es dient der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie betr. Pkw und Lieferfahrzeuge.
1. Das GEIG im Wortlaut
https://www.gesetze-im-internet.de/geig/index.html