Hauptinhalte
Bautechnik
Bauaufsichtliche Zulassung, Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen, Zustimmung im Einzelfall (im Fachgebiet Glasbau)
Bauaufsichtliche Zulassung
Bauaufsichtliche Zulassungen sind in den Landesbauordnungen wegen ihrer Allgemeingültigkeit als allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen geregelt. Sie betreffen Bauprodukte und Bauarten, für die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt oder die von bekannt gemachten technischen Regeln wesentlich abweichen. Sie gelten somit als Verwendbarkeits - und Anwendbarkeitsnachweis. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden ausschließlich durch das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin erteilt.
Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen
Die Herstellung von Bauprodukten und die Anwendung von Bauarten erfolgt auf der Grundlage technischer Regeln (zum Beispiel DIN-Normen) oder anderer Verwendbarkeits- beziehungsweise Anwendbarkeitsnachweise. Als äußeres Merkmal einer ordnungsgemäßen Herstellung/ Anwendung gilt das in den Bauordnungen geregelte nationale Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) beziehungsweise das europäische CE-Zeichen des Herstellers/ Anwenders, mit dem bestätigt wird, dass eine Übereinstimmung mit den technischen Regeln/ Verwendbarkeits- beziehungsweise Anwendbarkeitsnachweisen besteht. Je nach sicherheitsrelevanter Bedeutung des Bauproduktes/ der Bauart werden zur Bestätigung der Übereinstimmung unabhängige dritte Stellen gemäß ihrer Tätigkeiten als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen, sogenannte PÜZ-Stellen, eingeschaltet.
Die Adressen der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen werden jährlich in der Sonderheftreihe der DIBt-Mitteilungen veröffentlicht.
Kontakte
Anerkannte PÜZ-Stellen im Saarland Dr. Marx Gmbh
Anerkannte PÜZ-Stellen im Saarland Dr. Marx Gmbh
Kennziffer: SAA05
- E-Mail: dr.h.marxgmbh@t-online.de
- Tel: +49 6821 9718-0
- Fax: +49 6821 9718-50
Gewerbepark 1
66583 Spiesen-Elversberg
TÜV - Technischer Überwachungsverein - Saarland e.V.
TÜV - Technischer Überwachungsverein - Saarland e.V.
Kennziffer: SAA02
- Tel: +49 6897 5060
Saarbrücker Straße 8
66280 Sulzbach
Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt im Saarland GmbH
Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt im Saarland GmbH
Kennziffer: SAA03
- Tel: +49 681 588-230
Heuduckstraße 91
66117 Saarbrücken
SBKS GmbH & Co. KG
SBKS GmbH & Co. KG
Kennziffer: SAA06
Tritschlerstraße 11
66606 St. Wendel
DEKRA Industrial GmbH
DEKRA Industrial GmbH
Kennziffer: SAA01
Untertürkheimer Straße 25
66117 Saarbrücken
Zustimmung im Einzelfall
Wann ist eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich?
Bauprodukte dürfen bei der Errichtung, Änderung und Instandhaltung von baulichen Anlagen nur verwendet werden, wenn sie für den jeweiligen Verwendungszweck den in der Bauregelliste A bekannt gemachten technischen Regeln entsprechen. Weichen Bauprodukte von diesen technischen Regeln wesentlich ab oder gibt es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik so können solche Bauprodukte dennoch verwendet werden, wenn eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder eine Zustimmung im Einzelfall vorliegen.
Ausgenommen sind Bauprodukte, die für die Erfüllung der Anforderungen der Landesbauordnung nur eine untergeordnete Bedeutung haben und in der Bauregelliste C bekannt gemacht worden sind.
Der Sinn und Zweck einer Zustimmung im Einzelfall liegt darin, die Einsatzmöglichkeit auch für solche Bauprodukte dahingehend nachzuweisen, dass sie den allgemeinen Anforderungen der Bauordnung entsprechen, dauerhaft gebrauchstauglich sind und keine Gefahren von Ihnen ausgehen.
Nähere Hinweise zu dem Verfahren einer Zustimmung im Einzelfall erfahren sie in unserem Informationsblatt.
Informationsblatt / Zustimmung im Einzelfall
Zustimmung im Einzelfall im Fachgebiet Glasbau
Wegen der besonderen Bedeutung und der Vielfälgitkeit des innovatien Bauens mit Glas hat die Landesstelle für Bautechnnik beim Regierungspräsidium Tübingen (LfB) für die Zustimmung im Einzelfall auf dem Fachgebiet Glasbau spezielle Merkblätter und Hinweise im Internet bereitgestellt.
Im Saarland erfolgt die Beurteilung grundsätzlich in Anlehung an die vorgenannten Merkblätter, wobei in Einzelfällen auch Abweichungen notwendig sein können.
Hier finden Sie aktuelle Informationen und Serviceleistungen des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt).