| Ministerium für Inneres, Bauen und Sport | Feuerwehr, Rettungsdienst, Bürgerschaftliches Engagement

Feuerwehr-Ehrenzeichen

Das Goldene Feuerwehr-Ehrenzeichen kann verliehen werden an Angehörige der Feuerwehren und sonstige Personen, die sich durch besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Feuerwehreinsatz ausgezeichnet haben.

Angehörige der Feuerwehren (Freiwillige, Berufs- oder Werkfeuerwehren) können ausgezeichnet werden

  • mit dem Bronzenen Feuerwehr-Ehrenzeichen am Bande, wenn sie mindestens 25 Jahre,
  • mit dem Silbernen Feuerwehr-Ehrenzeichen am Bande, wenn sie mindestens 35 Jahre,
  • mit dem Goldenen Feuerwehr-Ehrenzeichen am Bande, wenn sie mindestens 45 Jahre

lang aktiv in einer Feuerwehr Dienst getan haben.

Das Goldene Feuerwehr-Ehrenzeichen als Steckkreuz kann verliehen werden an Angehörige der Feuerwehren und sonstige Personen, die sich durch besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Feuerwehreinsatz ausgezeichnet haben.
Entsprechend den Leistungen kann das Bronzene oder das Silberne oder das Goldene Feuerwehr-Ehrenzeichen am Bande oder das Goldene Feuerwehr-Ehrenzeichen als Steckkreuz auch an Angehörige der Feuerwehren und sonstige Personen verliehen werden, die sich besondere Verdienste um das Feuerschutzwesen erworben haben.