Hauptinhalte
Informationen zum Lehrgangsangebot der Landesfeuerwehrschule
Anmeldeablauf
Allgemein
Für alle Lehrgänge gilt ein einheitliches Anmeldeverfahren (ausgenommen ist der Lehrgang "Einführung in die Stabsarbeit").
Anmeldung
Für die Anmeldung der Teilnehmerinnen zu den Lehrgängen und Seminaren sind die von der Landesfeuerwehrschule herausgegebenen Anmeldevordrucke zu verwenden.
Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnehmer müssen die Voraussetzungen der jeweiligen Lehrgänge und Seminare erfüllen und diese im Anmeldeformular vollständig nachweisen. Sie sind unter der Rubrik "Lehrgänge" näher erläutert.
Voraussetzungslehrgänge in Kurzform
Die Angaben zu den Lehrgängen Truppmann nach FwDV 2 Ziffer 2.1, Truppführer nach FwDV 2 Ziffer 2.2, Truppführer nach FwDV 2 Ziffer, Sprechfunker nach FwDV 2 Ziffer 3.1, Atemschutzgeräteträger nach FwDV 2 Ziff. 3.2 und Maschinist für Löschfahrzeuge nach FwDV 2 Ziffer 3.3 müssen auf der Anmeldung nur bescheinigt werden und bedürfen keiner näheren Information mehr.
Achtung: Unvollständige Anmeldungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Besonderer Hinweis zur Tauglichkeit G 26.3: Die Tauglichkeit nach G 26.3 des Lehrgangsteilnehmers muss grundsätzlich in der Anmeldung zu den Lehrgängen
- 5.1.1 ABC-Einsatz Teil 1
- 5.1.2 ABC-Einsatz Teil 2
- 5.4 Strahlenschutzeinsatz
- 10.1 ABC-Dekontamination Personen
- 10.2 ABC-Erkundung
- 10.3 CBRN-Probenahme
- 12.7.2 Fortbildung Ausbilder für Atemschutzgeräteträger - Notfalltraining
- 12.10.1 Fortbildung ABC-Dekontamination Personen - Einsatzablauf
- 12.10.2 Fortbildung ABC-Erkundung
- 12.10.3 Fortbildung Dekontamination Verletzter
- 13.1 Verhaltenstraining Brandbekämpfung
- 13.2 Aufbaulehrgang Brandbekämpfung
- 13.3 Grundlagen Brandbekämpfung
in dem vorgesehenen Feld durch den Träger der Feuerwehr bescheinigt werden. Eine Zusendung des Nachweises G 26.3 ist nicht notwendig. Für Ersatzteilnehmer muss die Ersatzmeldung entsprechend ausgefüllt sein. Sollte ein gültiger Nachweis der G 26.3 zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht vorliegen, so ist dies auf der Anmeldung zu vermerken und die korrigierte Anmeldung bis zum Lehrgangsbeginn beim Lehrgangsbüro der Landesfeuerwehrschule vorzulegen.
Achtung: Teilnehmer ohne gültigen Nachweis G 26.3 werden vom Lehrgang ausgeschlossen!
Meldeschluss
Der in der Terminübersicht angegebene Anmeldeschluss muss eingehalten werden. Verspätet bei der Landesfeuerwehrschule eingehende Anmeldungen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Anmeldeablauf und Platzzuteilung nach Anmeldeschluss
Die Lehrgangsanmeldung wird vom Wehrführer über den Träger der Feuerwehr an den Brandinspekteur geleitet. Die Anmeldung ist vom Brandinspekteur auf Vollständigkeit der Angaben und Nachweise zu überprüfen und zu bestätigen.
Die Lehrgangsbelegung erfolgt nach den jeweils zustehenden Lehrgangsplätzen. Nach Ablauf der Meldeschlussverlängerung erlischt der Anspruch auf diese Lehrgangsplätze. Die noch offenen Lehrgangsplätze werden dann von der Landesfeuerwehrschule auf ihrer Internetseite veröffentlicht und vergeben. (Aufgrund lehrgangspezifischer Gegebenheiten können eventuelle freie Plätze bei den Ausbilderlehrgängen sowie den Briefings zu den Ausbilderlehrgängen nicht mehr vergeben werden.)
Meldung eines Ersatzteilnehmers
Kann der einberufene Lehrgangsteilnehmer am Lehrgang nicht teilnehmen, so ist er verpflichtet, unverzüglich den Wehrführer der Feuerwehr und die Landesfeuerwehrschule zu informieren. Nach Absprache mit dem Brandinspekteur ist der Landesfeuerwehrschule ein Ersatzteilnehmer schriftlich (postalisch, per Fax oder per E-Mail) nachzumelden.
Nach Ablauf des Meldeschlusses erlischt der Anspruch auf die vorgenannten Lehrgangsplätze. Die noch offenen Lehrgangsplätze werden dann von der Landesfeuerwehrschule auf ihrer Internetseite veröffentlicht und vergeben.
Eine Vorabinformation der Landesfeuerwehrschule über die Ersatzmeldung ist auch über E-Mail möglich. Ist keine Ersatzanmeldung möglich, so ist die Landesfeuerwehrschule auch hierüber in Kenntnis zu setzen.
(Aufgrund lehrgangsspezifischer Gegebenheiten können bei allen Ausbilderlehrgängen sowie den Briefings der Ausbilderlehrgänge keine Ersatzteilnehmer angenommen werden.)
Die Landesfeuerwehrschule führt von Lehrgangsplatzbewerbern, die nicht berücksichtigt werden konnten bzw. an den Lehrgängen aus anderen Gründen nicht teilnehmen konnten, keine Wartelisten.
Bei nicht berücksichtigten Bewerbern erhalten die zuständigen Behörden (bei Werk- und Betriebsfeuerwehrangehörigen der zuständige Betrieb) von der Landesfeuerwehrschule eine entsprechende Mitteilung. Diese Bewerber sind zu gegebener Zeit durch den Träger der Feuerwehr auf dem Anmeldeweg erneut anzumelden.
Lohnkostenerstattung
Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen sowie Auszubildenden dürfen aus ihrer Verpflichtung zum Dienst in der Feuerwehr oder im Katastrophenschutz keine Nachteile im Arbeitsverhältnis sowie in der Sozialversicherung erwachsen. Nehmen sie während der Arbeitszeit an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen oder sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde oder der Katastrophenschutzbehörde teil, so sind sie für die Dauer der Teilnahme, bei Einsätzen auch für den notwendigen Zeitraum danach, unter Weitergewährung des Arbeitsentgelts, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freigestellt (§ 25 Abs. 1 SBKG).
Gemäß § 25 Abs. 2 SBKG ist privaten Arbeitgebern auf Antrag das weitergewährte Arbeitsentgelt einschließlich ihrer Beiträge zur Sozialversicherung sowie Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung durch den Aufgabenträger zu erstatten. Ihnen ist auch das Arbeitsentgelt zu erstatten, das aufgrund der gesetzlichen Vorschriften während einer Arbeitsunfähigkeit auf den Dienst nach diesem Gesetz zurückzuführen ist. Ein Erstattungsanspruch besteht nur insoweit, als dem privaten Arbeitgeber nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften ein Erstattungsanspruch zusteht.
Antrag_Lohnkostenerstattung_Gemeinde
Hinweise für Lehrgangsteilnehmer
Was hat der Lehrgangsteilnehmer zu beachten?
Alle Informationen, die ein Lehrgangsteilnehmer vor Lehrgangsbeginn wissen sollte, wurden auf dieser Seite zusammengestellt.
Teilnahmevoraussetzungen beachten
-
Noch fehlende Bescheinigung (z.B. die Bescheinigung der Atemschutztauglichkeit nach G 26.3) müssen spätestens am ersten Lehrgangstag vorliegen bzw. mitgebracht werden.
-
Werden bei einem Teilnehmer beim Eintreffen in der Feuerwehrschule oder während des Lehrganges Abweichungen von den Voraussetzungen festgestellt, wird der Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen.
-
Falls Unklarheiten über die Lehrgangsvoraussetzungen bestehen (z. B. Anerkennung von anderen Ausbildungen), wenden Sie sich bitte an den zuständigen Fachbereichsleiter.
Anreise zur Landesfeuerwehrschule
Lehrgangs-/Seminarbeginn ist am 1. Unterrichtstag, wenn nicht anders beschrieben, um 8:25 Uhr. Bis dahin muss die Anreise erfolgt sein. Sollten Sie sich bei der Anreise verspäten, so informieren Sie zeitnah das Lehrgangsbüro der Landesfeuerwehrschule. Der Lehrgangsbeginn ist in der Einberufung ausgewiesen.
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Saarlandweit bestehen mit der Deutschen Bahn Verbindungen bis zur Haltestelle Saarbrücken/Burbach. Alternativ fährt vom Hauptbahnhof die Saarbahn in Richtung „Riegelsberg-Süd” bis Haltestelle „Pariser Platz”. Von dort gehen Sie die Rheinstraße Richtung Kirche bis zum „Rastpfuhl-Krankenhaus/Caritas-Klinik“. Dort biegen sie links in die Weißenburger Straße ein. Nach ca. 300 m Fußweg befindet sich auf der rechten Seite die Feuerwache 2 der Berufsfeuerwehr Saarbrücken. Hinter der seitlichen Einfahrt der Feuerwache befindet sich auf der rechten Seite die Landesfeuerwehrschule.
Anreise mit dem PKW
Bei der Anreise mit einem PKW ist zu beachten, dass Parkplätze für PKW auf dem Schulgelände sowie außerhalb des Schulgebäudes in der Weißenburger Straße nur in sehr begrenzter Zahl zur Verfügung stehen. Des Weiteren ist beim Parken auf dem Schulgelände darauf zu achten, dass die Fahrzeuge nur auf den markierten, nicht gesperrten Parkflächen der Feuerwehrschule abgestellt werden dürfen. Daher wird empfohlen, nach Möglichkeit Fahrgemeinschaften zu bilden oder öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Für die Benutzung eines PKW und das Abstellen auf dem Schulgelände übernimmt die Landesfeuerwehrschule keine Haftung.
Mitzubringende Lehrgangsausstattung
Die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen der Landesfeuerwehrschule erfolgt grundsätzlich in Feuerwehr-Bekleidung.
Welche Bekleidung vom Lehrgangsteilnehmer zu tragen bzw. mitzubringen ist, steht in der Lehrgangsinformation zu dem jeweiligen Lehrgang und im Lehrgangsplan. Ergänzende PSA, wie Warnwesten, Schnittschutzkleidung, Schutzbrillen usw. werden von der Landesfeuerwehrschule gestellt.
Sie können am Lehrgang nicht teilnehmen bzw. sind verhindert
Sollten Sie an einer Lehrgangs-/Seminarteilnahme verhindert sein, so benachrichtigen Sie bitte umgehend Ihre Gemeinde (Wehrführung, Feuerwehrsachbearbeitung) bzw. bei Werkfeuerwehrangehörigen Ihre Firma, damit diese die Möglichkeit hat, einen Ersatzteilnehmern zu melden. Bei kurzfristigem Ausfall informieren Sie bitte zusätzlich umgehend das Lehrgangsbüro der Landesfeuerwehrschule.
Die Teilnahme an Lehrgängen/Seminaren ist nur bei entsprechender Gesundheit möglich, eine Teilnahme bei attestierter Arbeitsunfähigkeit ist ausgeschlossen. Über persönliche Einschränkungen (Schwindelgefühl, Höhenangst, Probleme beim Leitersteigen usw.) informieren Sie bitte eigenverantwortlich bei Veranstaltungsbeginn Ihren Lehrgangs-/Seminarleiter!
Verpflegung und Unterkunft
Die Lehrgangsteilnehmer der kommunalen Feuerwehren erhalten unentgeltlich Verpflegung und Unterkunft. Die Kosten für Verpflegung und Unterkunft von Werk- und Betriebsfeuerwehrangehörigen und sonstigen Teilnehmern sind nicht unentgeltlich.
Die Verpflegung beginnt am Anreisetag mit einem Mittagessen und endet am Abreisetag je nach Lehrgang mit dem Frühstück oder dem Mittagessen.
Lehrgangs- und Seminarbescheinigungen
Die Teilnahme an Lehrgängen/Seminaren wird mit einer Teilnahmebescheinigung in zweifacher Ausfertigung bestätigt. Eine Ausfertigung der Bescheinigung muss dem Träger der Feuerwehr (die Gemeinde), bei den Angehörigen der Werk- und Betriebsfeuerwehren dem Betrieb, ausgehändigt werden.
Lehrgangsübersicht
Führungsausbildung
- Gruppenführer Teil 1
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbständige taktische Einheit sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Gruppenstärke. Der Lehrgang F III/1 in Verbindung mit dem Lehrgang F III/2 entspricht dem Lehrgang „Gruppenführer“ gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 4.1.
- Gruppenführer Teil 2
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbständige taktische Einheit sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Gruppenstärke. Der Lehrgang F III/1 in Verbindung mit dem Lehrgang F III/2 entspricht dem Lehrgang „Gruppenführer“ gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 4.1.
- Zugführer Teil 1
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Zuges – einschließlich eines erweiterten Zuges – sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges. Der Lehrgang F IV/1 in Verbindung mit dem Lehrgang F IV/2 entspricht dem Lehrgang „Zugführer“ gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 4.2.
- Zugführer Teil 2
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Zuges – einschließlich eines erweiterten Zuges – sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges. Der Lehrgang F IV/1 in Verbindung mit dem Lehrgang F IV/2 entspricht dem Lehrgang „Zugführer“ gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 4.2.
- Verbandsführer
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen von Einheiten über den erweiterten Zug (Führungsstufe C: Führen mit einer Führungsgruppe) sowie zur Leitung auch von Einsätzen mit Einheiten verschiedener Aufgabenbereiche auf der Grundlage der Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 100 bzw. DV 100. Dieser Lehrgang entspricht dem Lehrgang „Verbandsführer“ gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 4.3.
- Leiter einer Feuerwehr
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Leitung einer Feuerwehr in organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht. Dieser Lehrgang entspricht dem Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 4.6.
- Brandmeister /-innenlehrgang
ABC-Einsatz
- ABC-Einsatz Teil 1
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung im ABC-Einsatz. Der Lehrgang ABC I/1 in Verbindung mit dem Lehrgang ABC I/2 entspricht dem Lehrgang „ABC-Einsatz“ gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 3.5.
- ABC-Einsatz Teil 2
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung im ABC-Einsatz. Der Lehrgang ABC I/1 in Verbindung mit dem Lehrgang ABC I/2 entspricht dem Lehrgang „ABC-Einsatz“ gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 3.5.
- Führen im ABC-Einsatz Teil 1
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum taktisch richtigen Einsatz der Sonderausrüstung sowie zum Führen entsprechend ausgebildeter Einheiten im ABC-Einsatz. Der Lehrgang ABC II/1 in Verbindung mit dem Lehrgang ABC II/2 entspricht dem Lehrgang „Führen im ABC-Einsatz“ gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 4.5.
- Führen im ABC-Einsatz Teil 2
- Strahlenschutzeinsatz
Technische Ausbildung
- Technische Hilfeleistung I/1
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Umsetzung technischer Hilfeleistungsmaßnahmen hauptsächlich mittleren Umfangs im Rahmen der vorhandenen Ausstattung.
- Technische Hilfeleistung I/2
- Technische Hilfeleistung I/4
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur fachlich richtigen, sicheren und selbständigen Handhabung und Bedienung der Ausrüstung und Geräte für umfangreiche technische Hilfeleistungen sowie zur Umsetzung technischer Hilfeleistungsmaßnahmen sowohl einfachen als auch mittleren und größeren Umfangs im Rahmen der vorhandenen Ausstattung. Als Ausstattungsgrundlage dient hierbei die Beladung eines genormten Rüstwagens (RW). Weitere Zielsetzung ist die Hinführung zur verletztenorientierten Rettung. Die Ausbildungsinhalte aus den Lehrgängen TH I/1 und TH I/2 sind in dem Lehrgang TH I/4 integriert.
- Technische Hilfeleistung I/5
- Gerätewarte
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Beladung von Feuerwehrfahrzeugen und der persönlichen Ausrüstung, soweit zur Durchführung einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten an Feuerwehrfahrzeugen, soweit dies nicht in anderen Lehrgängen vermittelt wird (Ausnahme: Atemschutzgeräte und sonstige Gerätschaften und Ausstattungen, die eine gesonderte Sachkunde voraussetzen). Dieser Lehrgang entspricht dem Lehrgang „Gerätewarte“ gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 3.8.
- Atemschutzgerätewarte
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Atemschutzgeräte sowie als Ausbilder im Atemschutz mitwirken zu können. Dieser Lehrgang entspricht dem Lehrgang „Atemschutzgerätewarte“ gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 3.9.
Ausbilden in der Feuerwehr
- Grundlagen der Ausbildung der Ausbilder
- Briefing Ausbilder für die Truppausbildung
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Teilnahme an den entsprechenden Fachlehrgängen: Fachlehrgang Ausbilder für die Truppausbildung, Ausbilder für Maschinist von Löschfahrzeugen, Ausbilder für Atemschutzgeräteträger und Ausbilder für Sprechfunker und die Fortbildung für Gruppenführer, die in der Standortausbildung tätig sind.
- Ausbilder für die Truppausbildung
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung der auf Gemeinde- oder Kreisebene stattfindenden Truppmann- und Truppführerausbildung. Dieser Lehrgang in Verbindung mit dem Lehrgang „GL-Ausb“ vermittelt die methodisch-didaktischen Grundlagen. Nur in Verbindung mit den entsprechenden fachlichen bzw. technisch-taktischen Kenntnissen wird die Befähigung zum „Ausbilder in der Feuerwehr“ gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 4.7 erreicht.
- Ausbilder für Maschinisten von Löschfahrzeugen
- Briefing Ausbilder für den Gerätesatz Absturzsicherung, den Gerätesatz Auf- und Abseilgerät und die Selbstrettung
Ausbildungsziel
Ziel des Seminars ist die Abstimmung der organisatorischen Rahmenbedingungen der Ausbildungsveranstaltung sowie der Unterrichtsthemen und der damit verknüpften Erfordernissen.
Ausbildungsinhalte
Abstimmung und Eingrenzung der zugewiesenen Unterrichtsthemen
Abstimmung der Abläufe im Ausbilderlehrgang
Abstimmung der Grobstruktur, des Aufbaus der Unterrichtseinheit sowie der erforderlichen Handzettel
Abstimmung zu der ggf. erforderlichen Gerätebereitstellung und der erforderlichen Materialien
Themenbezogene Lehrproben
- Ausbilder für den Gerätesatz Absturzsicherung, den Gerätesatz Auf- und Abseilgerät und die Selbstrettung
- Briefing Ausbilder für Atemschutzgeräteträger
- Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur eigenverantwortlichen Schulung der folgenden Lernziele:
- Anwender Gerätesatz Absturzsicherung
- Anwender Gerätesatz Auf- und Abseilgerät
- Selbstrettung
Aufgrund des bereits vorhandenen Lehrgangs "Ausbilder für die Truppausbildung" liegen die inhaltlichen Schwerpunkte in erster Linie in der Vertiefung der fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, aber auch in der Hilfestellung bei der Durchführung von Übungen.
- Ausbilder für Atemschutzgeräteträger
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung der auf Gemeinde- oder Kreisebene stattfindenden Atemschutzgeräteträgerausbildung. Dieser Lehrgang in Verbindung mit dem Lehrgang „GL-Ausb“ vermittelt die methodisch-didaktischen Grundlagen. Nur in Verbindung mit den entsprechenden fachlichen bzw. technisch-taktischen Kenntnissen wird die Befähigung zum „Ausbilder in der Feuerwehr“ gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 4.7 erreicht.
- Ausbildung der Einweiser nach der Saarländischen Fahrberechtigungs-Verordnung
- Ausbildung der Prüfer nach der Saarländischen Fahrberechtigungs-Verordnung
Jugendfeuerwehr
- Jugendfeuerwehrbeauftragter
- Ausbilden
Der Seminarteilnehmer soll sein Wissen aus dem Bereich der Ausbildungslehre vertiefen können. Den Schwerpunkt des Seminars bildet die Vorbereitung auf einen Unterricht. Weiterhin dient das Seminar zum Erfahrungsaustausch der praktischen Jugendarbeit. Die Teilnahme am Seminar berechtigt zur Verlängerung der JULEICA.
- Basteln und Werken
Der Seminarteilnehmer soll Anregungen und Tipps erhalten, sich kreativ mit der Jugendgruppe zu beschäftigen.
Er soll durch praktische Arbeiten mit den verschiedensten Werkzeugen und Materialien Gegenstände fertigen können und die Arbeiten den Jugendlichen vermitteln und diese nach Gesichtspunkten der UVV überwachen können. Die Teilnahme am Seminar berechtigt zur Verlängerung der JULEICA.
- EDV
- Öffentlichkeitsarbeit / Mitgliedergewinnung
Der Seminarteilnehmer soll Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit in der Jugendfeuerwehr, theoretisch und praktisch, sowie Möglichkeiten zur Brandschutzerziehung kennen lernen. Die Teilnahme am Seminar berechtigt zur Verlängerung der JULEICA.
- Wettbewerbe
Der Seminarteilnehmer soll in der Lage sein, die Feuerwehrtechnik unter Berücksichtigung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der individuellen Leistungsfähigkeit der Angehörigen der Jugendfeuerwehr spielend vermitteln zu können.
- Feuerwehrtechnik spielend leicht
- Leiter / Betreuer einer Kinderfeuerwehr
- Soziale Medien
Lehrgangsbeschreibung wird nachgereicht!
Vorbeugender Brandschutz
- Gefahrenverhütungsschau
Informationen & Anmeldevordruck folgen!
Zivilschutzbezogene Fachausbildung der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes
- ABC-Dekontamination Personen
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Fahrzeuge und Geräte der Einheiten ABC-Dekontamination Personen. Der Lehrgangsteilnehmer soll die vom Bund zur Verfügung gestellten Fahrzeuge und deren Ausstattung kennen und nach Weisung bzw. Anleitung seiner Vorgesetzten im Rahmen seiner Teilaufgabe fachlich richtig und selbständig bedienen können sowie die Wartung und Pflege der vom Bund zur Verfügung gestellten Fahrzeuge und deren Ausstattung durchführen können. Dieser Lehrgang entspricht dem Lehrgang "ABC-Dekontamination P/G" gemäß FwDV 2 Ziffer 3.7.
- ABC-Erkundung
Die ABC-Erkundungsfahrzeuge wurden einem Upgrade unterzogen, bei welchem im Speziellen die Messsysteme für die Messung ionisierender Strahlung, aber insbesondere für chemische (Kampf-)Stoffe, ausgetauscht wurden. In der Folge wurde auch das Programm für die Visualisierung und Speicherung der Messdaten überarbeitet sowie neue Geräteaufnahmen am Messcontainer installiert. Der Lehrgangsteilnehmer soll in der Bedienung der neuen Messtechnik sowie des überarbeiteten Programmes geschult und somit befähigt werden, die Ausstattung fachlich richtig und selbständig bedienen zu können.
- CBRN-Probenahme
- Einführung in die Stabsarbeit
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur selbständigen Führung eines Sachgebietes in einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung. Dieser Lehrgang entspricht dem Lehrgang „Einführung in die Stabsarbeit“ gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 4.4.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur selbständigen Führung eines Sachgebietes in einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung. Dieser Lehrgang entspricht dem Lehrgang „Einführung in die Stabsarbeit“ gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 4.4.
Sonderlehrgänge
- Wehrführer-Informationsveranstaltung
- Arbeitskreis Ausbildung
Veranstaltungsziel ist den für die Ausbildung der Feuerwehren im Saarland Verantwortlichen einen Rahmen für Erfahrungsaustausch, fachliche Diskussionen und Themenarbeit zu bieten mit dem Ziel, die Ausbildung im Saarland zu harmonisieren.
Fortbildungen
- Fortbildung Führungsausbildung
- Allgemeine Fortbildung für Gruppenführer
- Fortbildung für Gruppenführer - Einsatztraining Brand
Der Seminarteilnehmer soll zur Erhaltung seiner Führungsqualifikation seine Kenntnisse über das Führen einer Einheit festigen bzw. vertiefen.
- Allgemeine Fortbildung für Zugführer
- Allgemeine Fortbildung für Verbandsführer
- Menschenführung Modul 1 für Löschbezirksführer
Ziel der Ausbildung ist zum einen die Befähigung, Hochbelastungen bei Einsatzkräften und Feuerwehrangehörigen zu erkennen, zum anderen soll die Konfliktbewältigung am Beispiel der Hochbelastung vermittelt werden. Des Weiteren wird die Auswirkung der Hochbelastung auf den Führungsstil betrachtet.
- Menschenführung Modul 1 für Wehrführer
Ziel der Ausbildung ist zum einen die Befähigung, Hochbelastungen bei Einsatzkräften und Feuerwehrangehörigen zu erkennen, zum anderen soll die Konfliktbewältigung am Beispiel von Hochbelastung vermittelt werden. Des Weiteren wird die Auswirkung der Hochbelastung auf den Führungsstil betrachtet.
- Menschenführung Modul 2 für Löschbezirksführer
- Menschenführung Modul 2 für Wehrführer
- Einsätze im Bereich von Bahnanlagen
Der Lehrgangsteilnehmer soll die Besonderheiten bei Einsätzen im Bereich von Bahnanlagen und des Schienenverkehrs kennen und beurteilen können, notwendige Maßnahmen bei der Brandbekämpfung und der Technische Hilfeleistung einleiten können, mit den zuständigen Behörden, Fachstellen und Fachkräften auf der Grundlage der taktischen und führungsmäßigen Grundsätze zusammenarbeiten können.
ABC - Einsatz
- Fortbildung der Einheitenführer der ABC-Züge
Das Seminar bietet die Möglichkeit, Erfahrungen aus den ABC-Einsätzen, der Ausbildung auf Standort- bzw. Kreisebene sowie der Zusammenarbeit mit anderen Behörden auszutauschen. Im Rahmen dieses Seminars werden Konzepte zur ABC-Abwehr im Saarland entwickelt und fortgeschrieben. Des Weiteren sollen Neuerungen in der Technik und Einsatztaktik vorgestellt und auf eine mögliche Anwendung hin geprüft werden.
Fortbildung Technische Ausbildung
- Fortbildung Gerätewarte
- Fortbildung Gerätewarte Besondere Sachkunde - Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
- Fortbildung Atemschutzgerätewarte
Der Lehrgangsteilnehmer soll in der Lage sein, die ihm vermittelten Neuerungen auf dem Gebiet des Atemschutzes praktisch anwenden zu können.
- Patientengerechtes Retten
Die Rettung verletzter Personen aus schwierigen Einsatzsituationen stellt die Einheiten des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und der Polizei vor schwierige und anspruchsvolle Aufgaben. Sowohl die Lage am Einsatzort als auch der vitale Zustand der/des Patienten sind für die Vorgehensweise von großer Bedeutung. Es gilt, durch die Kombination modernster notfallmedizinischer und technischer Maßnahmen eine möglichst patientengerechte Rettung durchzuführen. Maßgebliche Grundlage für alle erfolgsversprechenden Rettungsmaßnahmen sind die zielorientierte Kommunikation und die konsequente und intensive Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Einheiten und Organisationen. Das Seminar stellt in Theorie und Praxis Lösungsmöglichkeiten für die Durchführung einer patientengerechten Rettung vor.
- Fortbildung Maschinist Pumpenprüfstand
- Technische Hilfeleistung Bauunfälle I
- Fortbildung Schaum
Der Seminarteilnehmer soll als Multiplikator für Gliederungen alle wichtigen Rahmenbedingungen für einen effizienten Schaummitteleinsatz kennen lernen.
Fortbildung Ausbilden in der Feuerwehr
- Ausbilder für die Truppausbildung - Multiplikator in der Absturzsicherung
- Fortbildung Ausbilder für Atemschutzgeräteträger Notfalltraining
Fortbildung Zivilschutz
- ABC-Dekontamination Personen -Einsatzablauf
- Fortbildung ABC-Erkundung
Die ABC-Erkundungsfahrzeuge wurden einem Upgrade unterzogen, bei welchem im Speziellen die Messsysteme für die Messung ionisierender Strahlung, aber insbesondere für chemische (Kampf-)Stoffe, ausgetauscht wurden. In der Folge wurde auch das Programm für die Visualisierung und Speicherung der Messdaten überarbeitet sowie neue Geräteaufnahmen am Messcontainer installiert. Der Lehrgangsteilnehmer soll in der Bedienung der neuen Messtechnik sowie des überarbeiteten Programmes geschult und somit befähigt werden, die Ausstattung fachlich richtig und selbständig bedienen zu können.
- Fortbildung Dekontamination Verletzter
Brandsimulationsanlage
- Verhaltenstraining Brandbekämpfung
In der Brandsimulationsanlage werden im Lehrgang Verhaltenstraining Brandbekämpfung unter realitätsnahen Bedingungen Techniken zur Menschenrettung und Brandbekämpfung trainiert. Ziel der Ausbildung ist die Vertiefung der Grundkenntnisse und Fähigkeiten von Einsatzkräften, die unter umluftunabhängigem Atemschutz zur Menschenrettung und Brandbekämpfung tätig werden. Die Feuerwehrleute sollen im Laufe des Lehrganges die grundsätzlichen physikalischen und chemischen Vorgänge bei Bränden in geschlossenen Räumen verstehen und ein Gefühl für die Temperaturen in Brandräumen erhalten.
Ausbildungsziele:
Wärmegewöhnung
Vornahme von Strahlrohren
Schlauchführung
Eindringen in Brandräume
Orientierung in verrauchten Räumen/ Gebäuden
Löscheinsätze über Treppenraum/ tragbare Leitern
Menschenrettung über Treppenraum
Absuchen von verrauchten Räumen/ Geschossebenen
Kommunikation/ Atemschutzüberwachung
Einsatz des Sicherheitstrupps
- Aufbaulehrgang Brandbekämpfung
Als zweiter Lehrgang wird an der Brandsimulationsanlage das Aufbautraining Brandbekämpfung angeboten. Hier haben die Lehrgangsteilnehmer die Möglichkeit, auch als Gruppenführer selbst taktische Entscheidungen zu treffen. Der Themenschwerpunkt liegt hier in der Zusammenarbeit im Löschzug an einer Einsatzstelle und der Kommunikation zwischen den Einsatzkräften. Im Rahmen dieses Lehrgangs werden auch Kenntnisse vermittelt über den Umgang mit modernen Techniken in der Brandbekämpfung, z.B. mobiler Rauchverschluss, Überdrucklüfter, Wärmebildkamera und Schlauchpaket. Dies zusammen ist somit eine Fortbildung für Truppführer im Innenangriff sowie auch eine taktische Fortbildung für Gruppenführer.
Ausbildungsziele:
In der Brandsimulationsanlage werden unter realitätsnahen Bedingungen Techniken zur Menschenrettung und Brandbekämpfung trainiert. Ziel der Ausbildung ist die Vertiefung der Kenntnisse und Fertigkeiten der Atemschutzgerätträger, die bereits Erfahrungen in Einsätzen und als Gruppenführer gesammelt haben. Im Rahmen der praktischen Ausbildung werden der sichere Umgang und die richtige Handhabung neuer Einsatzmittel in anspruchsvollen Einsatzsituationen (z.B. Menschenrettung, Notfall eines AGT) geübt. Darüber hinaus bildet das Seminar eine taktische Fortbildung für Gruppenführer.
- Grundlagen Brandbekämpfung
Ausbildungsziel
In der Brandsimulationsanlage werden unter realitätsnahen Bedingungen Techniken zur Menschenrettung und Brandbekämpfung trainiert. Ziel der Ausbildung ist die Hinführung an Einsätze unter umluftunabhängigem Atemschutz, um als Truppmann in Einsätzen mit Brandbekämpfung tätig zu werden.
Ausbildungsinhalte
Theor. Grundlagen der Brandbekämpfung
Vornahme von Strahlrohren
Schlauchführung
Eindringen in Brandräume
Wärmegewöhnung
Orientierung in verrauchten Räumen/ Gebäuden
Absuchen von verrauchten Räumen/ Geschossebenen
Verhalten bei Rauchdurchzündungen