Thema: Landesfeuerwehrschule
| Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Informationen

Aufgaben

Der Landesfeuerwehrschule obliegt die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der Pflicht- und der Werkfeuerwehren sowie des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes der Berufsfeuerwehren. Sie hat die Träger des Brandschutzes  und der Technischen Hilfe in Ausbildungsfragen zu beraten und auf eine einheitliche Ausbildung hinzuwirken. Sie führt die Ausbildung der Mitglieder der Führungsorganisationen der Katastrophenschutzbehörden und der Technischen Einsatzleitungen durch. 

Ausbildung an der Landesfeuerwehrschule

Die Ausbildung erfolgt für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der Pflichtfeuerwehren und der Werkfeuerwehren mit nebenberuflichen Angehörigen nach den Feuerwehr-Dienstvorschriften. 
 
Lehrgänge für Angehörige der Berufsfeuerwehren werden nach der für die jeweilige Laufbahn geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung durchgeführt. Lehrgänge für hauptberufliche Angehörige der Werkfeuerwehren werden entsprechend der für die jeweilige Laufbahn für Angehörige der Berufsfeuerwehr geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung durchgeführt.

Leistungsfähigkeit, und damit Sicherheit für die Mitbürger, aber auch für die Feuerwehrangehörigen selbst, kann nur durch eine praxisorientierte und zielgruppengerechte Ausbildung erreicht werden. Die Ausbildung gliedert sich deshalb, ausgerichtet nach den Aufgaben und Funktionen in Feuerwehreinheiten, in Truppausbildung, Technische Ausbildung und Führungsausbildung. Darüber hinaus bedarf es aber auch einer ständigen Fortbildung, insbesondere für Führungskräfte und Feuerwehrangehörige in technischen Funktionen.

Die Landesfeuerwehrschule verfügt derzeit über fünf hauptamtliche Kräfte, davon vier im gehobenen und einer im höheren feuerwehrtechnischen Dienst, zwei Angestellte und einen Verwaltungsbeamten im mittleren Dienst. Darüber hinaus sind ca. 80 weitere Lehrkräfte nebenamtlich bzw. nebenberuflich an der Feuerwehrschule tätig.

Hierbei handelt es sich um Angehörige

  • der Berufsfeuerwehr Saarbrücken,
  • der Freiwilligen Feuerwehr,
  • der Rettungsdienstschule,
  • des Technischen Hilfswerkes,
  • der Bundespolizei,
  • von Fachbehörden und
  • anderer Berufsgruppen.

Die sich aus der Kombination von hauptamtlichen und nebenamtlichen bzw. nebenberuflichen Kräften ergebende Personalstruktur bringt durch den gezielten Einsatz von Spezialisten wesentliche Vorteile bei der Fachausbildung. Sie stellt eine sehr effektive und effiziente Möglichkeit dar, das für den Lehrbetrieb einer Feuerwehrschule notwendige Personal vorzuhalten.

Modernisierung der Ausstattung für eine bessere Ausbildung

Sicher, schnell, erfolgreich . . . dies erwartet man von den Maßnahmen, die eine moderne Feuerwehr im Einsatz zur Gefahrenabwehr durchführt. Dabei sollen diese Maßnahmen auch noch umweltverträglich und mit möglichst geringem Aufwand durchgeführt werden. Sicherheit, Schnelligkeit und Erfolg im Einsatz sind jedoch nur durch eine realitätsnahe und praxisbezogene Aus- und Fortbildung zu erreichen.

Durch die fortschreitende industrielle und gesellschaftliche Entwicklung erweitert sich aber auch ständig das Aufgabenspektrum der kommunalen Feuerwehren sowie der Werkfeuerwehren. Neue Aufgabengebiete, neue moderne Technik und auch neue einsatztaktische Überlegungen bedeuten dabei gleichzeitig eine Steigerung des Aus- und Fortbildungsbedarfs. Die Ausbildung unterliegt somit einem dynamischen Prozess, mit dem Anspruch, sich ständig den neuen Gegebenheiten personell und materiell anzupassen und somit die Rahmenbedingungen für eine zeitgemäße Ausbildung zu schaffen.

Damit die Feuerwehrschule des Saarlandes die ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben erfüllen kann, hat das Saarland in den vergangenen Jahren in die personelle Besetzung und die materielle Ausstattung investiert.

Zur Optimierung der Ausbildung auf Landesebene wurde der in den folgenden Seiten beschriebene Ist-Zustand geschaffen.