Knapp 5 Mio. Euro Corona-Hilfen für Sportvereine
Start des knapp 10 Mio.-Euro-Coronahilfe-Programms „Vereint helfen: Vereinshilfe Saarland“. Für die saarländischen Sportvereine gibt es knapp 5 Mio. Euro.
Schnelle und unbürokratische Unterstützung für angeschlagene Vereine im Saarland: Die Landesregierung hat das knapp 10 Mio.-Euro-Programm „Vereint helfen: Vereinshilfe Saarland“ gestartet, das durch die Coronakrise geschädigten oder sogar in ihrer Existenz bedrohten Vereinen hilft. Für die saarländischen Sportvereine gibt es davon knapp 5 Mio. Euro.
„In dieser existenzbedrohenden Phase ist es notwendig, auch denen unverzüglich zu helfen, die als Ehrenamtler maßgeblich zu unserem gesellschaftlichen Leben beitragen“, so Minister Klaus Bouillon. „Deshalb freut es mich sehr, dass wir den Sportvereinen jetzt unbürokratisch unter die Arme greifen können.“
Zur Unterstützung der Vereine bei der Antragsstellung wird das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport in den folgenden Tagen auf seinen Facebook- und Instagram-Kanälen sowie auf seiner Homepage einige Informationen teilen sowie die wichtigsten Fragen beantworten.
„Ich danke der Landesregierung für die Auferlegung dieses Programmes, das es einigen Vereinen hoffentlich ermöglicht, nach den schwierigen vergangenen Monaten wieder Fuß zu fassen. Das Saarland hat den höchsten Vereinsorganisationsgrad in ganz Deutschland und so soll es auch nach der Corona-Krise bleiben“, so der Minister abschließend.
Informationen zur Antragsstellung für Sportvereine
- Die Antragsstellung erfolgt unter: corona.saarland.de/vereinshilfe
- Informationen des Sportministeriums zum Thema erhalten Sie unter: 0681 501-3085
- Ihr Ansprechpartner Herrn Christian Bucher erreichen Sie auch per E-Mail unter: vereinshilfe-sport@innen.saarland.de
Welche Angaben werden zur Antragsstellung der Unterstützungszahlung benötigt?
- Aktenzeichen der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt
- Anzahl der Mitglieder
- Gründungsdatum des Vereins
- Bankverbindung des Vereins
Bei Beantragung über die Pauschalbeträge hinaus sind weitergehende Angaben zum Nachweis eines Liquiditätsdefizites notwendig.
Wer profitiert?
Antragsberechtigte der Sportförderung sind eingetragene Vereine, die gemeinnützig anerkannt und vor dem 11.03.2020 gegründet wurden.
Wie viel bekommt mein Verein? Die Auszahlung richtet sich pauschal nach der Mitgliederzahl des Vereins:
- bis 100 Mitglieder: 1500 €
- bis 300 Mitglieder: 2000 €
- bis 700 Mitglieder: 2500 €
- ab 701 Mitglieder: 3000 €
In Ausnahmefällen (bei vorhandenen Zahlungsschwierigkeiten)auch höhere Zuwendungen (maximal 10.000 €) möglich.
Wann bekommen Vereine welche Unterstützung?