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Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
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Update Lebach
Zur Erlangung des Aufenthaltstitels: Zentrale Ausländerbehörde in Lebach erleichtert Verfahren für ukrainische Flüchtlinge
Ab Montag, 09.05.2022, ändern sich die Verfahrensabläufe für Geflüchtete aus der Ukraine zur Erlangung des Aufenthaltstitels: Bereits in der Landesaufnahmestelle registrierte Geflüchtete aus der Ukraine können dann in einer als Großraumbüro eingerichteten Zelthalle (gegenüber Pommernstraße 1 in Lebach) ohne Termin bei der Ausländerbehörde vorbesprechen, um ihren Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz zu erhalten.
Die Vorsprache ohne Termin ist täglich in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr möglich. Voraussetzung ist, dass bereits eine Registrierung in Lebach vorliegt.
Zum allgemeinen Vorgehen:
Für die nach dem Gesetz erforderliche Sachbearbeitung wird pro Person eine gewisse Zeit benötigt, für einen Vorgang müssen zwischen 20 bis 30 Minuten eingerechnet werden.
Bei einem reibungslosen Ablauf können insgesamt ca. 150 bis 200 Verfahren pro Tag durchgeführt werden.
Aktuell können Geflüchtete vorsprechen, die bis zum 31.03.2022 bei der Landesaufnahmestelle registriert worden sind. Für alle danach eingegangen Registrierungen wird ein neuer Vorsprachetermin fortlaufend bekannt gegeben.
Es kann zu längeren Wartezeiten kommen, die bei dem hohen Aufkommen an registrierten Flüchtlingen aus technischen und räumlichen Gründen leider nicht zu vermeiden sind.
Mitzubringen sind die Registrierungsbescheinigung sowie alle vorhandenen Identitäts-Nachweise wie Pässe, Identitäts-Karten, Führerschein, sonstige Urkunden.
Die persönliche Vorsprache von Kindern bis 14 Jahren ist nicht erforderlich. Es ist ausreichend, wenn deren vollständige Unterlagen vorgezeigt werden.
Im Rahmen der Vorsprache ist das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Masken und Masken der Standards KN95/N95, FFP2 oder höherer Standards) verpflichtend.
Es wird darum gebeten, die Vorsprache nur mit einem aktuellen negativen Testzertifikat vorzunehmen. Entsprechende Testangebote stehen in den jeweiligen Kommunen in ausreichendem Umfang zur Verfügung.
Eine weitere Testmöglichkeit besteht zusätzlich unmittelbar an der Bearbeitungshalle.
Im Bereich der Bearbeitungshalle stehen keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung, es wird gebeten, Parkmöglichkeiten in der weiträumigen Umgebung zu nutzen.
Die geänderte Verkehrsführung im Areal der Landesaufnahmestelle ist zu beachten.
++ Corona-Regelung bei Präsenzterminen in der Zentralen Ausländerbehörde ++
Mit größtmöglicher Sicherheit in Präsenzterminen: Deshalb gilt in vielen Bereichen und in sämtlichen Gebäuden der Zentralen Ausländerbehörde neben einer Maskenpflicht auch die Einhaltung der 3-G-Regelungen für unsere Mitarbeitenden!
Sie als Kunde werden zu Ihrer eigenen Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit aller eindringlich gebeten, die 3G-Regelung bei Vorspracheterminen ebenfalls einzuhalten. Sie werden daher gebeten, sich bereits im Vorgriff dieses anstehenden Termins testen zu lassen, wenn Sie nicht vollständig geimpft sind oder keinen Genesenen-Status haben. Hierbei ist ein PCR-Test 48 Stunden, ein von einer anerkannten Teststelle durchgeführter Antigen-Test 24 Stunden lang gültig.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und für Ihre Unterstützung!
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