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Weitere Entlastung der Polizei durch Tarifkräfte

10 Neueinstellungen beim Polizeilichen Ordnungsdienst

Zum 1. März 2025 werden 10 neue Tarifkräfte für den Polizeilichen Ordnungsdienst eingestellt.

„Die Einführung des Polizeilichen Ordnungsdienstes sollte der Entlastung und Unterstützung der Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten der saarländischen Polizei dienen“, erklärt Innenminister Reinhold Jost. „Und die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass sich dieses Konzept definitiv bewährt hat. Aus diesem Grund läuft aktuell bereits ein Auswahlverfahren für eine weitere Personalaufstockung des POD auf voraussichtlich 28 Einsatzkräfte bis Ende des Jahres!“

Zu den Aufgaben der PODlerinnen und PODler gehören beispielsweise Streifendienste, die Unterstützung bei Abschiebungen bzw. Rückführungen, die Durchführung eigenständiger Geschwindigkeitskontrollen oder die Absicherung von Gebäuden.

Darüber hinaus können sie auch als Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bei der Videoüberwachung eingesetzt werden. Die Einsatzkräfte des POD unterstützen außerdem bei größeren Einsatzlagen, indem sie z.B. Absperrungen errichten.  

Die POD-Kräfte durchlaufen zunächst einen zwölfwöchigen Qualifizierungslehrgang, den aktive Polizeibeamtinnen und -beamte aus dem LPP und der FHSV durchführen. Dort werden in theoretischen und praktischen Lehrgangsabschnitten u. a. Kenntnisse in den relevanten Rechtsgebieten und im Bereich Organisations- und Dienstkunde vermittelt. Am Ende des Qualifizierungslehrgangs stehen dann eine schriftliche und eine mündliche Prüfung.

Die PODlerinnen und PODler erhalten nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung den Status als Hilfspolizeibeamtinnen und -beamte gemäß dem Saarländischen Polizeigesetz (SPolG).

Damit werden ihnen im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben bestimmte polizeirechtliche Befugnisse von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten zugewiesen, z.B. Identitätsfeststellungen, Befragungen, Platzverweise, Durchsuchungen von Personen und Sachen sowie Sicherstellungen. Die Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten dürfen Fesseln und Reizstoffe zur Eigensicherung mit sich führen.

„Die enge Verzahnung von POD sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten von der Ausbildung bis zum Einsatz sind eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg des Konzepts. Dennoch kann und soll der POD keinesfalls die saarländischen Polizeibeamtinnen und -beamten ersetzen, es geht insofern um die Unterstützung bestimmter Tätigkeiten“, so der Innenminister.

Medienansprechpartner

Jörg Hektor

Jörg Hektor
Pressesprecher

Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken