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Saarländische Ministerien unterstützen Beamtinnen und Beamte bei Schmerzensgeldansprüchen

2018 wurde im Saarländischen Beamtengesetz (SBG) festgelegt, dass der Dienstherr das Schmerzensgeld übernimmt, wenn der Verursacher nicht zahlungsfähig ist.

Seitdem wurde in 95 Fällen insgesamt mehr als 175.000 Euro an Schmerzensgeld an Personen im Öffentlichen Dienst gezahlt. 93 Fälle lagen dabei beim Innenministerium bzw. im Polizeibereich und zwei beim Justizministerium bzw. im Justizvollzugsbereich.

„Es kann nicht sein, dass Beamtinnen und Beamte, die Opfer von Angriffen wurden, auf das ihnen zustehende Schmerzensgeld verzichten müssen, weil Täter nicht zahlen können. Daher war die Gesetzesanpassung 2018 sehr wichtig. Wir dürfen an dieser Stelle aber nicht Halt machen, sondern müssen auch weiterhin alle Möglichkeiten ausschöpfen, um gegen solche Attacken vorzugehen!“, so Innenminister Reinhold Jost.

Medienansprechpartner

Jörg Hektor

Jörg Hektor
Pressesprecher

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