Anpassung des Förderbetrags für Brückeninstandsetzung in Überroth-Niederhofen
Die ursprünglich gewährte Bedarfszuweisung in Höhe von 281.643 Euro wird auf 355.297 Euro erhöht.
Da die Gemeinde 2021 bereits eine erste Fördertranche von 140.822 Euro erhalten hat, erfolgt lediglich eine Aufstockung des noch offenen Zuwendungsbetrags für den zweiten Finanzierungsabschnitt auf 214.475 Euro.
Grund für die Anpassung sind Mehrkosten für das Projekt, die unter anderem durch die Ergebnisse einer geotechnischen Untersuchung sowie die Folgen der Corona-Pandemie verursacht wurden.
Innenminister Reinhold Jost: „Die Instandhaltung von Brücken ist eine Aufgabe, die keinen Aufschub duldet, unabhängig davon, ob sie nur von Personen benutzt oder auch von Fahrzeugen befahren werden. Die Sicherheit muss jederzeit gewährleistet sein. Da die dargelegten Gründe für die Entstehung der Mehrkosten nachvollziehbar sind, haben wir dem Antrag auf Erhöhung der Bedarfszuweisung entsprochen.“
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Jörg Hektor
Pressesprecher
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