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Innenminister Klaus Bouillon informiert über Verbesserungs-möglichkeiten im saarländischen Bevölkerungsschutz

Innenminister Klaus Bouillon hat am Freitag, 24. September 2021, in einer Pressekonferenz die Ergebnisse eines behörden- und organisationsübergreifenden Runden Tisches mit Vertreterinnen und Vertretern des Landkreistages, der Katastrophenschutzbehörden des Saarlandes sowie weiteren relevanten Partnern im saarländischen Bevölkerungsschutz vorgestellt.

Innenminister Klaus Bouillon: „Der saarländische Katastrophenschutz ist in Sachen Personalisierung und Ausstattung vor dem Hintergrund bisher angenommener Szenarien grundsätzlich gut aufgestellt: Die etwa 16.500 Helferinnen und Helfer bei allen beteiligten Organisationen sind der Beweis. Das heißt aber nicht, dass es nicht Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Und genau darum werden wir uns jetzt kümmern.“

Zentrales Thema bei dem auf Initiative des Innenministers anberaumten Runden Tisches: der Ausbau und die Modernisierung des Sirenennetzes im Saarland.

Innenminister Klaus Bouillon: „Die jüngste Unwetterkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hat uns vor Augen geführt, wie wichtig ein funktionierendes Gefahrenabwehrsystem ist; jetzt müssen wir schnell reagieren, um mögliche Defizite in diesem Zusammenhang zu identifizieren und, falls erforderlich, zu beheben. Dieser Runde Tisch ist ein erster wichtiger Schritt auf diesem Weg.“

Der Minister weiter: „Bund und Länder befinden sich bereits in intensiven Gesprächen über die Neuausrichtung des Bevölkerungsschutzes. Schwerpunkt der Diskussionen sind vor allem die Verbesserungsmöglichkeiten in den Bereichen Prävention, Bevölkerungswarnung sowie Effizienzsteigerung der Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure.“

Vor dem Hintergrund der katastrophalen Schadenslage in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen findet derzeit bundesweit in allen politischen und fachlichen Gremien eine kritische Bewertung der Leistungsfähigkeit des Bevölkerungsschutzes in Deutschland und der Katastrophenschutzsysteme in den Ländern statt. Aus den Ereignissen muss gelernt und dort, wo notwendig, verbessert werden. Dabei gilt es das komplexe System des Bevölkerungsschutzes, also den Zivil- und Katastrophenschutz und die Mechanismen des effizienten Zusammenwirkens, unter Berücksichtigung der verfassungsgemäß und landesrechtlich definierten Zuständigkeiten weiter zu optimieren.

Auf Grund der durch die länderübergreifende Hilfe saarländischer Kräfte in Rheinland-Pfalz gemachten Erfahrungen und Beobachtung in dieser spezifischen Schadenslage, sollen noch vor Abschluss der laufenden umfassenden Nachbereitungen erste konkrete Schritte zur Optimierung der Gefahrenabwehr im Saarland eingeleitet werden.

Zu den konkreten Schritten gehören unter anderem:

  • Bestandsanalyse bzgl. des vorhandenen Materials (wie bspw. Fahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände, Schutzkleidung). Bereits jetzt ist ab 2024 1 Mio. Euro an verstärkten Investitionen geplant, die Bedarfe notwendiger Finanzmittel sollen somit erarbeitet werden
  • Förderung der Aus- und Fortbildung von fachlich geeignetem Personal, sowie regelmäßige Übungen
  • Optimierung der Bevölkerungswarnung durch Etablierung eines flächendeckenden Sirenennetzes,
  • Sensibilisierung und Stärkung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung (hierzu sollen verstärkt Infos an die Bevölkerung gegeben werden, so dass die Menschen auch aus Eigeninitiative heraus agieren können)
  • Überprüfung bestehender Konzepte und die Erarbeitung neuer Konzepte unter Berücksichtigung der aktuell erkannten neuen Herausforderungen
  • Intensivere Kooperation aller Blaulichtverbände (Einrichtung von Expertengruppen im Bereich Bevölkerungsschutz unter dem Vorsitz des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport sowie die Einrichtung themenbezogener Facharbeitsgruppen)
  • Schnellstmögliche Durchführung einer Katastrophenschutz-Übung in einem saarländischen Landkreis (geplant für das 1. Quartal 2022)

Minister Bouillon: „Alle Einsatzkräfte haben in den betroffenen Regionen vorbildliche Arbeit geleistet und ich möchte die Gelegenheit nutzen, um den saarländischen Helferinnen und Helfern dort für ihre Unterstützung zu danken. Dieser Dank gilt auch denjenigen Einsatzkräften, die neben den tatsächlich eingesetzten Kräften Ihre Einsatzbereitschaft bekundet haben, jedoch nicht zum Einsatz kamen. Es ist aber von großer Wichtigkeit, dass wir aus diesen Erfahrungen auch unsere Lehren ziehen; wir dürfen bei der Umsetzung der notwendigen Veränderungen im Katastrophenschutz keine Zeit verlieren. Aus diesem Grund begrüße ich das vom Bund bereits gestartete Programm zur Anschaffung und Modernisierung von Sirenen. Dafür stellt er insgesamt ca. 88 Millionen Euro zur Verfügung, von denen das Saarland 1,03 Millionen erhält. Wir haben den ersten Teilbetrag schon abgerufen und in Abhängigkeit vom Bevölkerungsanteil und der Siedlungsflächen an die unteren Katastrophenschutz-Behörden in den Gemeindeverbänden verteilt.“

Ziel sei es, die Abdeckung mit Sirenen im Saarland bis 2024 auf 90 Prozent zu erhöhen. Neben der Bundesförderung sollen dazu auch Bedarfszuweisungen für die Gemeinden sowie Landesmittel bereitgestellt werden.

Um sich ganz konkret bei den vielen Saarländerinnen und Saarländern zu bedanken, die in den Katastrophengebieten geholfen haben und dies ja auch teilweise weiterhin tun, plant Innenminister Klaus Bouillon Anfang November ein großes Helferinnen- und Helfer-Fest. Der Minister: „Wir wollen damit unsere aller Wertschätzung zeigen und ‚Danke‘ sagen.“ 

Hintergrund:

Die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten ist die Aufgabe des Staates und seiner Behörden. Der Schutz vor unterschiedlichen Gefahren und die Fähigkeit, nach dem Eintritt von Schadensereignissen jedweder Art und Ursache die notwendige bedarfsgerechte Hilfe zu leisten und wieder sichere Verhältnisse herzustellen, ist Aufgabe des Bevölkerungsschutzes.

Der Bevölkerungsschutz beschreibt als Oberbegriff alle Aufgaben und Maßnahmen der Kommunen und der Länder im Katastrophenschutz sowie des Bundes im Zivilschutz.  Der Bevölkerungsschutz umfasst somit alle nicht-polizeilichen und nicht-militärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen vor Katastrophen und anderen schweren Notlagen sowie vor den Auswirkungen von Kriegen und bewaffneten Konflikten. Der Bevölkerungsschutz umfasst auch Maßnahmen zur Vermeidung, Begrenzung und Bewältigung der genannten Ereignisse.

Der Zivilschutz (ZS) in der Zuständigkeit des Bundes hat die Aufgabe, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Zum Zivilschutz gehören insbesondere der Selbstschutz, die Warnung der Bevölkerung, der Schutzbau, die Aufenthaltsregelung, der Katastrophenschutz nach Maßgabe des § 11 ZSKG, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.

Der Katastrophenschutz (KatS) ist eine landesrechtliche Organisationsform der kommunalen und staatlichen Verwaltungen in den Ländern zur Gefahrenabwehr bei Katastrophen, bei der alle an der Gefahrenabwehr beteiligten Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung durch die örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde zusammenarbeiten.

Grundsätzlich gilt, dass der Brandschutz, die Technische Hilfe sowie der Zivil- und Katastrophenschutz die Selbsthilfe der Bevölkerung durch im öffentlichen Interesse gebotene behördliche Maßnahmen ergänzt.

Der Katastrophenschutz ist eine Aufgabe des Landes, der Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken. 

Oberste Katastrophenschutzbehörde ist das Ministerium für Inneres Bauen und Sport (MIBS), untere Katastrophenschutzbehörde sind die Landkreise und im Regionalverband Saarbrücken die Landeshauptstadt Saarbrücken mit jeweils gesetzlich klar definierten Zuständigkeiten und Aufgaben zur Vorbereitung auf und Abwehr und Nachbereitung von Großschadenslagen.

Medienansprechpartner

Pressesprecher

Katrin Thomas
Pressesprecherin

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