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Vermögenswirksame Leistungen
Ruhestandsbeamtinnen/ Ruhestandsbeamte haben keinen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Dies gilt nicht für entpflichtete Hochschullehrer/-innen.
Ruhestandsbeamtinnen/ Ruhestandsbeamte haben keinen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Dies gilt nicht für entpflichtete Hochschullehrer/-innen.