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Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

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Krankenversicherung - Versorgungsempfänger/-in

Auch als Empfänger/-in von Versorgungsbezügen haben Sie weiterhin einen Anspruch auf Beihilfe. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Höhe Ihres Bemessungssatzes ändern kann. Er beträgt im Regelfall 70 Prozent; bei entpflichteten Hochschullehrern 50 Prozent. Bitte prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie Ihre Krankenversicherung anpassen müssen.

Sofern Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen wir Ihrer Krankenkasse mitteilen, dass Sie von uns Versorgungsbezüge erhalten. Ihre Krankenkasse stellt daraufhin fest, ob Sie der Beitragspflicht unterliegen und ob Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von Ihren Versorgungsbezügen an die Krankenkasse abzuführen sind.

Sollten Sie Fragen zur Versicherungspflicht oder zur Höhe des Beitrages haben, kann Ihnen Ihre Krankenkasse weiterhelfen.

 

Erklärung zur Krankenversicherung (PDF, 188KB, Datei ist nicht barrierefrei)