Landesportal Saarland

Navigation und Service

Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Hauptinhalte

Hinzuverdienstgrenze - Versorgungsempfänger/-in

Wenn Sie zu Ihren Versorgungsbezügen noch hinzuverdienen möchten, ohne dass es zu einer Kürzung Ihres Ruhegehaltes kommt, sollten Sie beachten, dass die Summe Ihrer Versorgungsbezüge und Ihres Einkommens nicht den Betrag der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe übersteigen darf, aus der sich Ihr Ruhegehalt berechnet. Sind Sie wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, oder aufgrund einer Schwerbehinderung in den Ruhestand versetzt worden, gelten hiervon abweichende Regelungen.

Detaillierte Informationen mit entsprechenden Beispielen finden Sie unter dem Stichwort „Anrechnung von Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen“- Versorgungsempfänger/-in.