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Trennung
Ein Getrenntleben müssen Sie dem Landesamt für Zentrale Dienste – ZBS – mitteilen, wenn Sie Kinder haben. In diesem Fall senden Sie uns bitte die vollständig ausgefüllte „Erklärung zum Familienzuschlag“ und – falls die Kinder in Ihrem Haushalt leben – eine Haushaltsbescheinigung (bei Gemeinde- oder Stadtverwaltung erhältlich).