Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Jubiläumszuwendung

Rechtsgrundlage für die Jubiläumszuwendung ist die Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter (JzwVO).

Sie erhalten eine Jubiläumszuwendung, wenn Sie eine Dienstzeit vollendet haben

  • von 25 Jahren: 307 EUR
    von 40 Jahren: 409 EUR 
    von 50 Jahren: 511 EUR 
     
    Die Jubiläumszuwendung wird im Voraus zusammen mit Ihrem Gehalt gezahlt und ist steuerpflichtig.
    Als Dienstzeit zählt z.B. eine Ausbildung oder Tätigkeit  im öffentlichen Dienst, Wehr- und Zivildienstzeit, Kinderbetreuungszeit bis zu drei Jahre pro Kind (sofern diese nach Eintritt in den öffentlichen Dienst verbracht worden ist).