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Psychotherapie
Aufwendungen für psychotherapeutische Behandlungen sind vorab von der Beihilfestelle anzuerkennen! Zu nicht genehmigten Therapien kann keine Beihilfe gewährt werden.
Ohne vorherige Genehmigung sind bis zu fünf probatorische Sitzungen sowie die biographische Anamnese beihilfefähig.
Weitere Informationen finden Sie in der Anlage 1 zur Saarländischen Beihilfeverordnung.
Die Beantragung erfolgt mit dem Formblatt Antrag auf Anerkennung einer Psychotherapie (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei).