Hochschulzugang und Zulassung
Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums im Saarland
Als formale Zugangsvoraussetzungen gelten:
- Universität: allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- Fachhochschule/Berufsakademie: allgemeine Hochschulreife (Abitur)/Fachhochschulreife (Fachabitur)
- Künstlerische Hochschulen: allgemeine Hochschulreife (Abitur)/Fachhochschulreife (Fachabitur) sowie eine spezielle Eignugsprüfung, die von der jeweiligen Hochschule durchgeführt wird
Einige Studiengänge unterliegen aufgrund der begrenzten Kapazität einem Numerus clausus. Weitere Informationen hierzu können Sie den Internetseiten der Hochschulen entnehmen.
Studienberechtigung durch besondere berufliche Qualifikation
Personen, die eine besondere Qualifikation durch berufliche Ausbildung und Berufstätigkeit erworben und vertieft haben, können eine fachgebundene Studienberechtigung für die staatlichen Hochschulen des Saarlandes erhalten. Nach der Neuregelung können beruflich qualifizierte Bewerber, die eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit aufweisen, ein Probestudium aufnehmen oder eine Zugangsprüfung ablegen. Anträge sind an die jeweilige Hochschule zu richten.
Nähere Informationen zum Verfahren und den notwendigen Unterlagen erhalten Sie beim Studierendensekretariat der jeweiligen Hochschule.
Weitere Informationen: