Thema: Hochschulen und Wissenschaft
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Rechtliche Grundlagen

Gesetze zu Hochschulen und Berufsakademien

Hochschulgesetz des Saarlandes

Berufsakademiegesetz des Saarlandes

Hochschulgebührengesetz des Saarlandes

An saarländischen Hochschulen werden keine allgemeine Gebühren erhoben. Die Hochschulen können Verwaltungskostenbeiträge erheben.

Verordnung über die Studienberechtigung durch besondere berufliche Qualifikation des Saarlandes