Thema: Hochschulen und Wissenschaft
| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft | Wissenschaft

Rechtliche Grundlagen

Gesetze zu Hochschulen und Berufsakademien

Saarländisches Hochschulgesetz

Berufsakademiengesetz des Saarlandes

Saarländisches Hochschulgebührengesetz

An saarländischen Hochschulen werden keine allgemeine Gebühren erhoben. Die Hochschulen können Verwaltungskostenbeiträge erheben.

Verordnung über die Studienberechtigung für die staatlichen Hochschulen des Saarlandes durch besondere berufliche Qualifikation