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Rechtliche Grundlagen
Gesetze zu Hochschulen und Berufsakademien
Saarländisches Hochschulgesetz
Berufsakademiengesetz des Saarlandes
Saarländisches Hochschulgebührengesetz
An saarländischen Hochschulen werden keine allgemeine Gebühren erhoben. Die Hochschulen können Verwaltungskostenbeiträge erheben.