Thema: Steuern und Finanzämter
| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft

Meine Grundstücke liegen in einem Flurbereinigungsverfahren. Wo bekomme ich Informationen zu den betroffenen Flurstücken her, wenn ich kein Informationsschreiben und Datenblatt erhalten habe?

Für die unten aufgeführten Verfahrensgebiete können Sie Informationen zu den Katasterdaten - wie Flurstücksbezeichnung und Flächen bzw. Teilflächen der neu zugeteilten Flurstücke - bei den Bewertungsstellen der zuständigen Finanzämter erhalten. Dies gilt für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen wie für das Grundvermögen gleichermaßen. Bezüglich land- und forstwirtschaftlich genutzter Flurstücke oder Flurstücksteilflächen können die zuständigen Bearbeiterinnen und Bearbeiter insbesondere bei Fragen zu den Nutzungen und der Ertragsmesszahl weiterhelfen. 

 

Die neuen Zuschnitte der Flurstücke sind darüber hinaus im Grundsteuerviewer Saarland (https://geoportal.saarland.de/Grundsteuer/) eingestellt und können dort eingesehen werden. Dies gilt auch für die Bodenrichtwerte, die für die Abgabe der Feststellungserklärungen im Grundvermögen benötigt werden.

 

Sie erreichen die für die o.a. Flurbereinigungsverfahren zuständigen Bearbeiterinnen und Bearbeiter zu den unten angegebenen Telefonzeiten unter folgenden Telefonnummern:

Wadrill     06831/449 126 oder 06831/449 105
Oberlöstern-Kostenbach06831/449 126 oder 06831/449 105
Perl-Oberperl-Sehndorf   06831/449 182 oder 06831/449 183
Tünsdorf    06831/449 124 oder 06831/449 111
Oberthal-Gronig     06851/804 193 oder 06851/804 200
Otzenhausen    06851/804 193 oder 06851/804 20
Kastel   06851/804 193 oder 06851/804 200

Mo, Mi, Fr:         8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Di, Do.:              11.30 Uhr – 15.30 Uhr

 

           

 

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