Thema: Steuern und Finanzämter
| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft

 Muss ich Belege und andere Unterlagen mit einreichen?

Bitte fügen Sie der Erklärung zur Grundsteuerreform keine ergänzenden Unterlagen und Belege beim Finanzamt bei. Bewahren Sie diese bei sich auf. Alle für die Finanzverwaltung notwendigen Angaben sind in den Erklärungen grundsätzlich enthalten. Falls im Rahmen der Bearbeitung dennoch Fragen auftauchen sollten, wird sich das Finanzamt bei Bedarf mit Ihnen in Verbindung setzen. Dafür können Sie gerne auch Ihre Telefonnummer in der Feststellungserklärung mitteilen.

zur Übersicht