Thema: Steuern und Finanzämter
| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft

Was ist, wenn ich meinen Grundbesitz inzwischen verkauft habe?

Auch wenn Sie nach dem 1. Januar 2022 Ihren Grundbesitz verkauft haben, sind Sie zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 verpflichtet, da sich der Grundbesitz zu diesem Stichtag in Ihrem Eigentum befand. Das zuständige Finanzamt wird den Grundsteuerwert in der Folge zum 1. Januar 2023 den neuen Eigentümern von Amts wegen zurechnen. Zu zahlen ist die neue Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 von den neuen Eigentümern.

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