| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft
Auf welchen Stichtag bezieht sich die Feststellungserklärung?
Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts erfolgt nach den steuerlichen Verhältnissen zum jeweiligen Hauptfeststellungszeitpunkt. Das ist aktuell der 1. Januar 2022.
Es ist möglich, dass Sie vom Finanzamt aufgefordert werden auf einen späteren Stichtag eine Feststellungserklärung einzureichen (z.B. bei Bebauung eines unbebauten Grundstücks oder bei Erweiterung eines Gebäudes). In diesem Fall sind die tatsächlichen Verhältnisse zum angeforderten Stichtag zu erklären.