Ich wurde an die Abgabe der Grundsteuererklärung erinnert – was nun?
- Sie haben Ihre Grundsteuererklärung noch nicht eingereicht?
Dann holen Sie dies bitte umgehend nach, um für Sie nachteilige Maßnahmen (wie Zwangsgeld, Schätzung oder Verspätungszuschlag) zu vermeiden.
- Sie sind von einem Flurbereinigungsverfahren betroffen?
Flurbereinigungsverfahren erstrecken sich häufig über lange Zeiträume, die viele Jahre umfassen können. Während der laufenden Verfahren stehen den Finanzämtern nicht alle Informationen zur Verfügung, die die in das Verfahren einbezogenen Flurstücke betreffen. Deshalb konnte nicht in allen Fällen ein Informationsschreiben mit Datenblatt erzeugt und den betroffenen Grundstückseigentümern zur Verfügung gestellt werden.
Um Ihnen unter diesen Umständen dennoch die Abgabe vollständiger Feststellungserklärungen zu ermöglichen hat die Kataster- und Flurbereinigungsverwaltung die Daten der vorläufigen Besitzeinweisung den Bewertungsstellen der Finanzämter vollständig mitgeteilt. Unter der vorläufigen Besitzeinweisung versteht man die Zuteilung der neuen Flurstücke als Ergebnis der Flurbereinigung sowie die Übernahme von Besitz, Nutzen und Verwaltung bereits vor dem Erlass der endgültigen rechtlichen Umsetzung durch die Ausführungsanordnung.
Die neuen Zuschnitte der Flurstücke sind im Grundsteuerviewer Saarland eingestellt und können dort eingesehen werden. Dies gilt auch für die Bodenrichtwerte. Falls Sie Informationen zu den Katasterdaten der neu zugeteilten Flurstücke benötigen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Bearbeiterinnen und Bearbeiter bei den Bewertungsstellen der Finanzämter.
Zuständigkeiten:
Zuständig für Grundbesitz im Saarpfalz-Kreis (Bexbach, Blieskastel, Gersheim, Homburg, Kirkel, Mandelbachtal, St. Ingbert) und in den Landkreisen St. Wendel (Freisen, Marpingen, Namborn, Nohfelden, Nonnweiler, Oberthal, St. Wendel, Tholey) und Neunkirchen (Eppelborn, Illingen, Merchweiler, Neunkirchen, Ottweiler, Schiffweiler, Spiesen-Elversberg) |
Finanzamt Sankt Wendel Marienstraße 27, 66606 St. Wendel Telefon: 06851 / 804-0 Fax: 06851 / 804-189 E-Mail: poststelle@fawnd.saarland.de Hotline Grundsteuerreform: 0681 / 501 - 6288 |
Zuständig für Grundbesitz im Regionalverband Saarbrücken (Friedrichsthal, Großrosseln, Heusweiler, Kleinblittersdorf, Püttlingen, Quierschied, Riegelsberg, Sulzbach/Saar, Völklingen) und in der Landeshauptstadt Saarbrücken |
Finanzamt Saarbrücken II Mecklenburgring 23, 66121 Saarbrücken Telefon: 0681 / 3000-0 Fax: 0681 / 3000-762 E-Mail: poststelle@fasbm.saarland.de Hotline Grundsteuerreform: 0681 / 501 - 6277 |
Zuständig für Grundbesitz in den Landkreisen Merzig-Wadern (Beckingen, Losheim am See, Merzig, Mettlach, Perl, Wadern, Weiskirchen) und Saarlouis (Bous, Dillingen/Saar, Ensdorf, Lebach, Nalbach, Rehlingen-Siersburg, Saarlouis, Saarwellingen, Schmelz, Schwalbach, Überherrn, Wadgassen, Wallerfangen) |
Finanzamt Saarlouis Gaswerkweg 25, 66740 Saarlouis Telefon: 06831 / 449-0 Fax: 06831 / 449-950 E-Mail: poststelle@fasls.saarland.de Hotline Grundsteuerreform: 0681 / 501 - 6266 |