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Empfängerprüfung bei Überweisungen

Ab dem 09.10.2025 ist die Empfängerüberprüfungen bei SEPA-Überweisungen und Sofortüberweisung (Verification of Payee) verpflichtend einzuführen.

Manche Privatbanken haben das Verfahren bereits zum 01.10.2025 eingeführt. Da die Bundesbank das Verfahren erst ab dem 09.10.2025 einführt, kommt es derzeit bei Überweisungen auf das Konto der saarländischen Finanzverwaltung bei der Deutschen Bundesbank zu folgendem Hinweis:

 

Die Empfängerüberprüfung konnte (bspw. aufgrund technischer Schwierigkeiten) nicht durchgeführt werden (NOAP = not possible or applicable)

 

Sie können die Überweisung dennoch tätigen. Ihre Hausbank verlangt dabei eine Bestätigung, dass Sie dies auf eigenes Risiko tun.

Bitte versichern Sie sich daher, dass Sie den Empfänger „Finanzamt Saarlouis –Finanzkasse-“ sowie die IBAN des Kontos der saarländischen Finanzverwaltung korrekt eingegeben haben.

 

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Zentralisierung der Finanzkasse der Empfänger immer das Finanzamt Saarlouis ist, auch wenn Sie den Bescheid von einem anderen saarländischen Finanzamt erhalten haben.

Medienansprechpartner

Miriam Gabriel

Miriam Göller
Stellvertretende Pressesprecherin

Mecklenburgring 23
66121 Saarbrücken