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Landesregierung ermöglicht faire und schnelle Beteiligung der saarländischen Kommunen an den Bundesmitteln für flüchtlingsbezogene Kosten

Land und Kommunen tragen erhebliche finanzielle Lasten zur Unterbringung, Betreuung und Integration von Geflohenen aus der Ukraine und anderen, von Bürgerkriegen oder Naturkatastrophen getroffenen Ländern.

Der Bund beteiligt sich an diesen Kosten auf der Grundlage der Beschlüsse aus dem vergangenen Jahr.  Das Land leitet den Großteil dieser Mittel an die saarländischen Kommunen weiter.

Insgesamt erwartet das Saarland für die Jahre 2022 und 2023 rund 82 Millionen Euro an Zahlungen des Bundes für die Mitfinanzierung der Kosten. Nach einer Verständigung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Finanz- sowie dem Innenministerium hat der Ministerrat einer kommunal-freundlichen Verteilung der Mittel zugestimmt. Danach leitet das Land etwas mehr als zwei Drittel der Bundesmittel an die Kommunen weiter. Konkret sollen von den rund 82 Mio. Euro Bundesmitteln 55,2 Millionen Euro an die Kommunen weitergereicht werden. Die restlichen 26,8 Millionen Euro verbleiben beim Land. 

Die Bundesregierung hatte im Jahr 2022 zugesagt, Länder und Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich Flucht und Migration finanziell zu unterstützen. In diesem Zuge stellt der Bund den Ländern insgesamt rund 7,1 Mrd. Euro zur Verfügung. Diese Summe beinhaltet Nach- und Kompensationszahlungen zu bereits verausgabten finanziellen Unterstützungsleistungen für 2021 und 2022 sowie neu festgelegte Bundesmittel für 2023. Der hiervon auf das Jahr 2023 entfallende Anteil in Höhe von 2,75 Mrd. Euro wurde durch den Bund bislang noch nicht ausgezahlt.

Im vergangenen Jahr gab es bereits eine Verständigung mit den kommunalen Spitzenverbänden, wonach von den bis dahin bekannten, auf das Saarland entfallenden 23 Mio. Euro 16,3 Mio. Euro an die Kommunen weitergeleitet wurden. Um die Verteilung der weiteren Zahlungen des Bundes zu regeln, bedurfte es - über die bereits bestehende Regelung hinaus - einer neuen Beschlussfassung.

Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport in konstruktiven Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden die Verteilung der in Rede stehenden Bundesmittel beraten und eine einvernehmliche Lösung gefunden.

Minister Jakob von Weizsäcker stellt dazu fest: „Die neue Aufteilung bedeutet eine deutliche Verbesserung für die Kommunen. Während im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise 2015 nur 40 % der Bundesmittel an die Kommunen gingen, sind es nun mehr als zwei Drittel. Angesichts der auf Landesebene anfallenden Kosten der Unterbringung, Betreuung und Integration von Geflohenen bedeutet dies ein substanzielles Entgegenkommen gegenüber den Kommunen. Außerdem gehen wir als Land angesichts der Dringlichkeit der Flüchtlingsversorgung in Vorleistung und überweisen den Kommunen jetzt schon ihren Anteil an Bundesmitteln, die der Bund dem Saarland noch gar nicht überwiesen hat.“

Innenminister Reinhold Jost: „Wir mussten feststellen, dass die Bundesmittel nicht auskömmlich sind, die gemeinsam zu schulternden Lasten abzudecken. Oberstes Ziel unserer Beratungen war es daher, eine praktikable Lösung für eine faire und gerechte Zuteilung, aber auch für eine schnellstmögliche Auszahlung zu erarbeiten. Ich bin sehr erfreut, dass uns dies gelungen ist. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass unsere Kommunen nicht nur die dringend benötigte Hilfe bei der Flüchtlingsversorgung erhalten, sondern auch optimal davon profitieren können.“    

Die hohen Lasten, welche die Kommunen im Zuge der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich Flucht und Migration getragen und noch zu tragen haben, werden dabei ausdrücklich anerkannt – so der Innenminister.

Dazu Minister Jost: „Dieser Betrag umfasst explizit auch die zugesagten, aber noch nicht vereinnahmten Beträge für das Jahr 2023, obwohl für diese beiden Positionen aktuell noch kein Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegt. Ein Zuwarten bis zur gesetzlichen Umsetzung der Beschlüsse des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wäre angesichts der finanziell drängenden Situation der Kommunen nicht angemessen.“

Abschließend erläutert Minister Jakob von Weizsäcker: „Vorsorglich haben wir für das Haushaltsgesetz eine Regelung getroffen, wonach mit Zustimmung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen unterjährig weitere Bundesmittel an die Kommunen weitergeleitet werden können, ohne dass hierfür ein Nachtragshaushalt erforderlich ist. Wir bringen den Antrag an den zuständigen Ausschuss jetzt auf den Weg, damit die vereinbarte kommunal-freundliche Lösung möglichst schnell umgesetzt werden kann.“

 

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