Finanzminister Jakob von Weizsäcker zum Jahresbericht des Landesrechnungshofes
Am 30. November hat der Landesrechnungshof seinen Jahresbericht für das Jahr 2021 vorgestellt.
Dazu erklärt Finanzminister Jakob von Weizsäcker: „Der Landesrechnungshof gibt mit seinen Jahresberichten der Exekutive regelmäßig wertvolle Hinweise, um das Verwaltungshandeln gemäß den Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit noch effizienter zu gestalten. Die Ergebnisse des neuen Jahresberichts werden deshalb in der Landesregierung intensiv geprüft. Sofern es keine belastbaren Gegenargumente gibt, werden dann entsprechende Verbesserungen auf den Weg gebracht.“ Man danke dem Rechnungshof für die fundierten Hinweise.
Die Landesregierung teilt zudem die Einschätzung des Landesrechnungshofes, dass der saarländische Transformationsfonds im Lichte des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November 2023 zum Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung anzupassen sei. Dies gilt für den Themenkreis der Jährigkeit und Jährlichkeit und für die erhöhten Begründungsanforderungen im Zeitablauf für die künftig jährlich erforderliche Feststellung der außergewöhnlichen Notsituation durch den Landtag. Die Rechtsgrundlage für den Transformationsfonds werde unter Berücksichtigung der Hinweise des Bundesverfassungsgerichts, aber auch seitens des Rechnungshofs und von Experteneinschätzungen angepasst.
Der Rechnungshof hatte ebenfalls moniert, dass die Investitionsquote im Haushaltsjahr 2021 auf unter 9% gesunken sei. Von Weizsäcker: „Wir waren uns mit dem Landesrechnungshof von Anfang an einig, dass Sondervermögen nicht dafür genutzt werden dürfen, die Investitionsquote im Kernhaushalt zu reduzieren. Deshalb hat die neue Landesregierung die Investitionsquote bereits zum Auftakt der Legislatur im Haushalt 2022 angehoben. Dieses erhöhte Niveau wird mit dem Regierungsentwurf des Doppelhaushalt 2024/2025 fortgesetzt. Im Haushaltsvollzug wird allerdings die Verausgabung der veranschlagten Investitionsmittel aufgrund von äußeren Faktoren bei der Umsetzung von Investitionsprojektion, wie zum Beispiel Verzögerungen am Bau, weiterhin schwanken.“
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