Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Eheschließung

Der TV-L sieht die Zahlung eines Ortszuschlages für Verheiratete nicht mehr vor.
Sollte sich Ihr Familienname geändert haben,  senden Sie uns bitte einen  Nachweis des Standesamtes über Ihren geänderten Familiennamen zu.

Sofern sich Änderungen Ihrer Steuerdaten ergeben, bitten wir Sie uns dies mitzuteilen.