Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe
| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft | Besoldung und Versorgung

Vollmacht

Beihilfeanträge können nur vom Beihilfeberechtigten selbst unterschrieben werden und auf ein von diesem bestimmtes Konto - i.d.R. das Bezügekonto - gezahlt werden.

Im Verhinderungsfall kann eine bevollmächtigte Person Anträge stellen. Je nach Ausgestaltung der Vollmacht kann diese Person zum Empfang von Zahlungen ermächtigt werden.
Hinweis: Änderungen der Bankverbindung erfolgen regelmäßig nur dauerhaft, ein Wechsel des Kontos von Antrag zu Antrag ist nicht zulässig.  

Sie können das von der ZBS herausgegebene Muster für eine Vollmacht (PDF, 213KB, Datei ist nicht barrierefrei)  verwenden. Kreuzen Sie die gewünschten Optionen an und übersenden das unterschrieben Formular an die Beihilfestelle.