Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe
| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft | Besoldung und Versorgung

Ärztliche Behandlung

Die Abrechnung der ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen erfolgt nach der jeweiligen Gebührenordnung. Bei privater Behandlung müssen zahn-/ärztliche Leistungen auf der Grundlage der GOÄ/ GOZ  berechnet werden. Psychotherapeutische Aufwendungen werden regelmäßig nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP abgerechnet. Die Rechnung muss insbesondere das Datum der Leistungserbringung, die Ziffer und die Bezeichnung der einzelnen Leistung, den Betrag und den Steigerungssatz sowie die Diagnose enthalten.
Die Beihilfestelle erkennt die Gebührensätze der GOÄ und GOZ bis zum 2,3 – fachen Satz - mit ausführlicher, individueller Begründung höchstens bis zum 3,5 - fachen Satz an.
Darüber hinausgehende Gebührensätze im Rahmen von Honorarvereinbarungen sind von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen.