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Theis begrüßt Entscheidung für die Menschen in der Großregion

Vorübergehende Einreisebeschränkungen an der Grenze durch Ausnahmeregelung für Familien gelockert.

Am 23. April 2020 tagte der deutsch-französische Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, der im Rahmen des Aachener Vertrages gegründet wurde. Bereits im Vorfeld der Sitzung hatte sich Staatssekretär Roland Theis für einen Fahrplan für die Wiederherstellung der Mobilität in der deutsch-französischen Grenzregion bei der deutschen sowie französischen Regierung eingesetzt. Theis betonte: „Dabei darf neben den bestehenden Möglichkeiten etwa für Pendler oder für Warentransporte die menschliche Dimension nicht vernachlässigt werden.“

Umso mehr begrüßt Staatssekretär Theis nun die Entscheidung des Bundesinnenministeriums, Ausnahmen zu den vorrübergehenden Einreisebeschränkungen an der Grenze zu Gunsten von Familien und Ehepartnern zu gewähren. Der Besuch der Kernfamilie ist nun uneingeschränkt möglich. Das heißt konkret: Ein Kind, das bei einem Elternteil lebt, kann ab sofort ohne Angabe weiterer Gründe (z.B. zur Gewährleistung der Berufstätigkeit) von dem anderen Elternteil besucht werden. Ebenfalls möglich ist nun der Grenzübertritt zum Beistand älterer Familienangehöriger, die Bedingung zur medizinischen Betreuung beispielsweise entfällt.

Auch für die Liebe sollen die vorrübergehenden Einreisebeschränkungen keine Hürde mehr darstellen. Der Besuch von Ehepartnern sowie eingetragenen Lebenspartnern ist von nun an uneingeschränkt gestattet.

„Die Lockerungen der Einreisebeschränkungen für Familien und Ehepartner ist ein erster Erfolg. Schritt für Schritt möchten wir zu unserer grenzüberschreitenden Normalität zurück gelangen. Wir dürfen die soziale Dimension der Krise nicht aus den Augen verlieren und es freut mich sehr, dass wir erste Erleichterungen für Familien schaffen konnten“, so Theis.

Medienansprechpartner

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Lisa Kerber
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