| Ministerium der Justiz

Höherer Justizdienst
(Richterverhältnis auf Probe)

Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz sind im Jahr 2023 voraussichtlich Stellen für Richterinnen und Richter auf Probe in Voll- oder Teilzeit zu besetzen. In Betracht kommen nach den zurzeit geltenden Auswahlrichtlinien zur Gewinnung von Nachwuchs für den Proberichterdienst bzw. Dienst als Richterin/Richter kraft Auftrags bei Gerichten und Staatsanwaltschaften nur

  1. Bewerberinnen und Bewerber, die in beiden juristischen Staatsexamina eine Prüfungsgesamtnote von mindestens je 7,5 Punkten oder in der zweiten juristischen Staatsprüfung eine Prüfungsgesamtnote von mindestens 9,0 Punkten erreicht haben,
  2. Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit, wenn sie
    • in beiden juristischen Staatsexamina eine Prüfungsgesamtnote von mindestens je 7,0 Punkten oder in der zweiten juristischen Staatsprüfung eine Prüfungsgesamtnote von mindestens 8,5 Punkten erzielt haben,
    • über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung verfügen und
    • in ihrer ersten Laufbahnbeurteilung mindestens mit „gut“ beurteilt worden sind,
  3. Personen mit Befähigung zum Richteramt, wenn sie
    • in beiden juristischen Staatsexamina eine Prüfungsgesamtnote von mindestens je 7,0 Punkten oder in der zweiten juristischen Staatsprüfung eine Prüfungsgesamtnote von mindestens 8,5 Punkten erzielt haben und
    • für die Zeit nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung eine mindestens vierjährige Tätigkeit in einem juristischen Beruf oder als wissenschaftliche Mitarbeiterin/wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl einer juristischen Fakultät einer Hochschule nachweisen.

Im Rahmen der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der gesetzlichen Maßgabe, eine eventuell bestehende Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb des Geltungsbereichs des
bestehenden Frauenförderplans zu beseitigen, ist das Ministerium der Justiz an der Bewerbung von Frauen besonders interessiert, ebenso wie an der Bewerbung schwerbehinderter Menschen, die bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt werden.

Bewerbungen sind unter Beifügung der üblichen Unterlagen bei dem

Ministerium der Justiz
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken

einzureichen. Angaben über ehrenamtliche Tätigkeiten sind erwünscht. Die Bewerbungen gelten bis zum 31. Dezember 2023.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Bewerberinnen und Bewerber zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 DSGVO in Verbindung mit § 22 des Saarländischen Datenschutzgesetzes.

Zu den weiteren Informationen über das Berufsbild.