Kampf gegen Enkeltrick: Saarland fordert bessere Ermittlungsmöglichkeiten
Beim sogenannten Enkeltrick rufen Betrüger bei älteren Menschen an und geben vor, ein naher Verwandter zu sein. Sie schildern eine angebliche Notlage und bitten um Hilfe, um so an Geld oder Wertgegenstände zu kommen.
Ein wichtiges Ermittlungsinstrument im Bereich des Telefonbetrugs ist die sog. Funkzellenabfrage. Damit kann geprüft werden, welche Mobiltelefone zu einer bestimmten Zeit in der Nähe eines Tatorts mit dem Funknetz verbunden waren, um mögliche Verdächtige zu identifizieren. Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Funkzellenabfrage von den Ermittlungsbehörden allerdings derzeit aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben nicht eingesetzt werden. Um das Ermittlungsinstrument künftig zu ermöglichen, hat die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister den Bundesjustizminister aufgefordert, die rechtlichen Vorgaben für Funkzellenabfragen zu überarbeiten. Das Saarland hatte sich der Initiative als Mitantragsteller angeschlossen.
Staatssekretär Dr. Diener: „Betrügerischen Banden, die die Gutmütigkeit und Hilfsbereitschaft unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger in besonders verachtenswerter Weise ausnutzen, muss dringend das Handwerk gelegt werden. Deshalb ist es von besonderer Wichtigkeit, den Strafverfolgungsbehörden alle Mittel an die Hand zu geben, um Enkeltrickbetrüger dingfest machen zu können. Ich erwarte, dass das Bundesjustizministerium jetzt schnell handelt und eine gesetzliche Klarstellung auf den Weg bringt.“
Medienansprechpartner
Dennis Zahedi
Pressesprecher
Franz-Josef-Röder-Straße 17
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