Thema: Maßregelvollzug

Maßregelvollzug

Hier finden Sie Informationen zum Maßregelvollzug im Saarland.

Im Maßregelvollzug werden nach dem Strafgesetzbuch psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter untergebracht, die im Sinne der §§ 20 oder 21 StGB als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gelten und bei denen zugleich ‑ unter Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ‑ eine weitere Gefährlichkeit zu erwarten ist.