Bürgerbeauftragter des Ministeriums der Justiz

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Anträge auf Auszüge aus Registern oder Grundbüchern sind an das zuständige Gericht (zur Übersicht) zu richten. Das Ministerium der Justiz kann solche Auszüge nicht erteilen. Weitere Informationen
  • In anhängigen Verfahren ist die Übermittlung von Anträgen oder Erklärungen der Parteien sowie von Schriftsätzen und deren Anlagen über das Kontaktformular oder per einfacher E-Mail nicht zulässig!