Überblick

In der Justiz des Saarlandes sind rund 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.

Internetseiten der Gerichte und Behörden im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz:

Aktuelle Meldungen

Ministerium der Justiz

Dem Ministerium der Justiz obliegt die Bearbeitung der Personal- und Verwaltungsangelegenheiten der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften, der Verwaltungsgerichte, des Finanzgerichts, der Sozialgerichte und des Rechts der Verfassungsgerichtsbarkeit, der Justizvollzugsanstalten, des Haushalts und der Gerichtsorganisation, des Notariatswesens, der Rechtsanwaltschaft, ferner die Ausbildung und Prüfung des juristischen Nachwuchses sowie des Nachwuchses für den übrigen Justizdienst.

Es wirkt bei Gesetzgebungsmaßnahmen des Bundes und des Saarlandes mit und berät die Landesregierung in rechtlichen Fragen besonderer Bedeutung. Weiter gehört zu seiner Zuständigkeit die Bearbeitung zwischenstaatlicher Angelegenheiten der Rechtspflege.

Ordentliche Gerichtsbarkeit

  • Saarländisches Oberlandesgericht in Saarbrücken,
  • Landgericht in Saarbrücken,
  • zehn Amtsgerichte:
    • in Homburg,
    • in Lebach,
    • in Merzig mit Zweigstelle in Wadern,
    • in Neunkirchen,
    • in Ottweiler,
    • in Saarbrücken mit Zweigstelle in Saarbrücken -Heidenkopferdell- und Außenstelle in Sulzbach, sowie das Saarländische Grundbuchamt (Mainzer Straße 176),
    • in Saarlouis,
    • in St. Ingbert,
    • in St. Wendel,
    • und in Völklingen.

Die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Saarländisches Oberlandesgericht, Landgericht, zehn Amtsgerichte) üben die rechtsprechende Gewalt aus, soweit die Länder hierfür zuständig sind. Ihr Aufgabengebiet umfasst die gesamte streitige Gerichtsbarkeit (also rechtliche Streitigkeiten zwischen Privatpersonen), die Strafgerichtsbarkeit und die gesamte freiwillige Gerichtsbarkeit (Vormundschafts-, Betreuungs-, Nachlass-, Insolvenz-, Grundbuch- und sonstige Registersachen).

Aktuelle Meldungen

Fachgerichtsbarkeiten

  • Verwaltungsgerichtsbarkeit:
    • Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis,
    • Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis.
  • Finanzgericht des Saarlandes in Saarbrücken
  • Sozialgerichtsbarkeit:
    • Landessozialgericht für das Saarland in Saarbrücken,
    • Sozialgericht für das Saarland in Saarbrücken.
  • Arbeitsgerichtsbarkeit:
    • Landesarbeitsgericht Saarland in Saarbrücken,
    • Arbeitsgericht Saarland in Saarbrücken.

Das Oberverwaltungsgericht ist zuständig für Berufungen gegen Urteile und für Beschwerden gegen andere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts sowie für Normenkontrollverfahren. Dem Verwaltungsgericht obliegt die Rechtsprechung im ersten Rechtszug nach der Verwaltungsgerichtsordnung über alle Streitigkeiten, für die der Verwaltungsrechtsweg offen steht, das heißt grundsätzlich für alle Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits und Behörden andererseits.

Dem Finanzgericht des Saarlandes obliegen die Entscheidungen über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Steuer- und Zollsachen, also im Wesentlichen Streitigkeiten zwischen Bürgern und dem Finanzamt. Des Weiteren trifft das Gericht Entscheidungen in berufsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten der Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaften, Steuerbevollmächtigten und Gesellschaften, die geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten.

Das Landessozialgericht für das Saarland entscheidet im zweiten Rechtszug über die Berufung gegen die Urteile und über die Beschwerden gegen andere Entscheidungen des Sozialgerichts. Das Sozialgericht für das Saarland entscheidet im ersten Rechtszug über alle Streitigkeiten, für die der Rechtsweg vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit offen steht. Hierzu gehören insbesondere Angelegenheiten der Sozialversicherung einschließlich Hüttenknappschaftliche Pensionsversicherung, knappschaftliche Rentenversicherung, Altershilfe für Landwirte, Handwerkerversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, der Kriegsopferversorgung, der Arbeitslosenversicherung, des Kassenarztrechts sowie der Pflegeversicherung.

Die Gerichte für Arbeitssachen sind zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die in einer engen Beziehung zum Arbeitsverhältnis stehen. Darüber hinaus ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen auch für Auszubildende, Heimarbeiter, arbeitnehmerähnliche Personen und geringverdienende Handelsvertreter eröffnet. Weiterhin ist die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig für Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz, also für Rechtsstreitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern und für Streitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien. In erster Instanz ist das Arbeitsgericht Saarland zuständig. Berufungs- und Beschwerdeinstanz ist das im gleichen Gebäude angesiedelte Landesarbeitsgericht Saarland.

Staatsanwaltschaften

  • Generalstaatsanwaltschaft in Saarbrücken,
  • sowie die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken.

Die Generalstaatsanwaltschaft übt die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaft aus und entscheidet über Beschwerden gegen die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft. Sie ist die in den oberlandesgerichtlichen Verfahren zuständige Staatsanwaltschaft. Des Weiteren ist sie Gnadenbehörde.

Die Staatsanwaltschaft ist als oberste Strafverfolgungsbehörde zur Aufklärung von Straftaten berufen und wird dabei von der Polizei unterstützt. Sie erhebt die Anklage und vertritt diese vor den Gerichten.

Justizvollzug

  • Justizvollzugsanstalt in Ottweiler,
  • Justizvollzugsanstalt in Saarbrücken,
  • und die Jugendarrestanstalt in Lebach.

Die Durchführung des Strafvollzugs obliegt den Ländern.
Die Justizvollzugsanstalten und die Jugendarrestanstalt vollstrecken Freiheitsstrafen von einem Tag bis zur lebenslangen Freiheitsstrafe, Untersuchungshaft, Jugendstrafe und Jugendarrest.

Weitere Informationen finden Sie in dem Themenportal zum Justizvollzug.

Maßregelvollzug

  • Saarländische Klinik für Forensische Psychiatrie (SKFP) in Merzig

Im Maßregelvollzug werden nach dem Strafgesetzbuch (StGB) psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter untergebracht, die im Sinne der §§ 20 oder 21 StGB als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gelten und bei denen zugleich – unter Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat – eine weitere Gefährlichkeit zu erwarten ist.

Weitere Informationen finden Sie in dem Themenportal zum Maßregelvollzug.

Sonstige Justizbehörden

  • Kompetenzzentrum der Justiz für ambulante Resozialisierung und Opferhilfe mit Zweigstellen (KARO) in 
    • Saarbrücken,
    • Neunkirchen,
    • und Saarlouis.
  • Gerichtskasse