Kündigungsschutzklage einer Vertriebsleiterin bei einem Radiosender stattgegeben
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Arbeitsgerichtsbarkeit im Saarland
Das Arbeitsgericht Saarland hat am 3.6.2022 der Kündigungsschutzklage der Leiterin der Abteilung Marketing und Vertrieb eines Radiosenders stattgegeben und diesen zur Weiterbeschäftigung verurteilt.
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