Allgemeine Hinweise

  1. Der Geschäftsbetrieb der Gerichte und Justizbehörden läuft grundsätzlich fort. Anberaumte Verhandlungen und Termine finden statt.
  2. Anträge und sonstige Ersuchen an die Gerichte sollen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten schriftlich eingereicht werden.
  3. Beim Betreten der Justizgebäude sind die allgemein gültigen Infektionsschutzmaßnahmen zwingend einzuhalten! Hierzu sind insbesondere die Maßgaben der Nummern 4 bis 6 zu beachten.
  4. Beim Betreten der Justizgebäude sind die Hände mit dem in den jeweiligen Eingangsbereichen vorgehaltenen Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
  5. Im Eingangsbereich und möglichst während Ihres gesamten Aufenthaltes im Gerichtsgebäude sind die vor Ort vorgegebenen Abstände einzuhalten.
  6. Besucher/innen der Justizbehörden sowie der Justizvollzugsanstalten wird weiterhin empfohlen, eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zudem ist jede Dienststelle befugt, von ihrem Hausrecht dahingehend Gebrauch zu machen, dass für Besucher im Gerichtsgebäude weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer Maske besteht. Zulässig als Mund-Nasen-Bedeckung sind sog. einfache OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder höherer Standards. Weitere Informationen können Sie diesen Hinweisen zur Maskenpflicht entnehmen.