Schulmitbestimmung
Der Landtag des Saarlandes hat das Gesetz zur Änderung des Schulmitbestimmungsgesetzes in 2. und 3. Lesung beraten und beschlossen. Damit ist das gesetzliche Fundament für mehr Mitbestimmung insbesondere jüngerer Schüler*innen an den saarländischen Schulen gelegt. Das vorherige Schulmitbestimmungsgesetz war über 47 Jahre alt. Die Änderungen sind zum 1. August 2021 in Kraft getreten.
Das Schulmitbestimmungsgesetz im Landtag
Beschreibung
Christine Streichert-Clivot zum Schulmitbestimmungsgesetz bei der 56. Landtagssitzung am 07.07.2021
Schulmitbestimmung
Wir wollen, dass Schulen Orte der Demokratie sind. Denn Demokratie muss gelebt werden, um gelernt werden zu können. Man kann Kinder nicht in einem System erziehen, dass auf Über- und Unterordnung aufgebaut ist und dann erwarten, nach Abschluss der Ausbildung plötzlich demokratische Staatsbürgerinnen und -bürger vor sich zu haben. Demokratisches Handeln muss erlebt werden und kann nur innerhalb demokratischer Strukturen glaubhaft vermittelt werden. Gerade die Pandemie war für die allermeisten Kinder und Jugendlichen eine Zeit der Fremdbestimmtheit und Ohnmacht. Kinder und Jugendliche müssen sich aber als Partnerinnen und Partner anerkannt fühlen.
Christine Streichert-Clivot