Änderungen

| Ministerium für Bildung und Kultur

Aktuelle Änderungen im Schulmitbestimmungsgesetz

Im Überblick

1. Die demokratische Einbindung von Grundschüler*innen wird gestärkt.

Altersgerechte Mitbestimmung wird in der Grundschule zur Regel. Neu ist, dass Schülersprecher*innen bereits in der Grundschule gewählt werden, um Grundschüler*innen Mitbestimmung und gelebte Demokratie in der Schule nahe zu bringen. Sie sollen von der Schulleitung zu schülerrelevanten Themen gehört werden.

Ab Klassenstufe 1 kann es künftig Klassenräte geben, ab Klassenstufe 3 sind sie künftig verbindlich. Hierdurch  können bereits  in  der  Grundschule  sowie  im  Primarbereich  der  Förderschule  die  Instrumente  und Aspekte  der  Mitbestimmung  und  der  demokratischen  Bildung  in  gelebter  und  greifbarer Form im Schulalltag einfließen.

An allen weiterführenden Schulen soll in der Sekundarstufe I künftig in regelmäßigen Abständen ein Klassenrat stattfinden. Im Klassenrat beraten, diskutieren und entscheiden die Schülerinnen und Schüler einer Klasse oder einer Unterrichtsgruppe über selbstgewählte Themen, wie zum Beispiel über die Gestaltung und Organisation des Lernens und Zusammenlebens in Klasse oder Unterrichtsgruppe und Schule, über aktuelle Probleme und Konflikte, über gemeinsame Planungen und Aktivitäten. Die Moderation liegt orientiert am Entwicklungsstand der Schüler*innen in Schüler*innenhand.

2. Die Rollen der Schülersprecher*innen und Elternsprecher*innen, der Klassenschülersprecher*innen und der Schüler*innen- und Elternvertretungen werden insgesamt gestärkt.

Insbesondere wird die verbindliche Beteiligung der gewählten Schülersprecher*innen sowie der Elternsprecher*innen der Schule an der Gesamt- und der Schulkonferenz geregelt. Derzeit  ist  dies  zwar  bereits üblich. Die  noch geltende  Regelung  sieht allerdings  nur pauschal Vertreter*innen  der Schüler*innen beziehungsweise der Eltern vor, dies müssen jedoch nicht zwangsläufig die gewählten Schülersprecher*innen oder die gewählten Elternsprecher*innen  der Schule sein.

3. Die Gremienarbeit der Schüler- und Elternvertretungen wird gestärkt.

Eine starke Position der gewählten Schüler- und Elternvertreter*innen ist die Voraussetzung für eine konstruktive  Zusammenarbeit  auf  Augenhöhe.  Dafür  sind  Kommunikationsmöglichkeiten  sowie  Möglichkeiten,  zusammen  zu  kommen notwendig.  Künftig ist verbindlich geregelt, dass die  Schulleitung die Arbeit der Gremien bei der Weitergabe von Informationen, bei der Organisation der Zusammenkünfte und durch die Möglichkeit,  schulische  Infrastruktur  zu  nutzen, unterstützt. Die im Gesetz vorgesehenen Gremien geben sich künftig eine verbindliche Geschäftsordnung.

4. Es wird ein Wahltag eingeführt.

Durch die Einführung eines Wahltags zur Wahl der Schülervertreter*innen an der jeweiligen Schule soll eine Betonung der Bedeutung dieser Wahl als demokratischer Akt erreicht werden. An allen allgemeinbildenden Schulen soll eine Schülervertretung gewählt werden. Im Bereich der beruflichen Schulen kann künftig an allen Schulen eine Schülervertretung gebildet werden.

5. Förderschul- und Sprachförderlehrkräfte werden in die Mitbestimmung an dem Standort einbezogen, an dem sie tätig sind.

Mitbestimmungsberechtige Lehrkräfte im Sinne des Gesetzes sind künftig sowohl Regel- als auch Förderschullehrkräfte sowie Sprachförderlehrkräfte, die mit der selbstständigen Erteilung von Unterricht beauftragt sind und Förderschullehrkräfte, die an Regelschulen im Rahmen der Inklusion zur besonderen pädagogischen Unterstützung der Schüler*innen eingesetzt sind.

Kinder und Jugendliche lernen in der Schule die Grundsätze der Demokratie kennen. Bei der Änderung des Schulmitbestimmungsgesetzes geht es im Kern darum, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, über die  Schule  Unterschiede  und  Unterschiedlichkeit auszuschalten – durch Mitbestimmung und Teilhabe. Das heißt zum Beispiel zu verschiedenen Themen und Problemen Stellung zu beziehen, Kompromisse zu finden,  Mehrheitsentscheidungen herbeizuführen und vieles mehr. Um das zu erreichen ist es wichtig, dass alle Akteure unter dem Dach der Schule zusammenarbeiten: Schülerinnen, Schüler, Lehrende, Schulsozialarbeiterinnen,   sozialpädagogische  Mitarbeiterinnen, Schulassistenten, Teilhabeassistenten. Wir brauchen starke, multiprofessionelle Teams.

Christine Streichert-Clivot