DigitalPakt Schule

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Moderne Schulen - Digitale Bildung für alle!

Die Digitalisierung aller Lebensbereiche stellt auch im Saarland eine strukturelle Herausforderung für die Bildung dar.

Mit der Verwaltungsvereinbarung (VBL) „DigitalPakt Schule 2019-2024“ haben sich Bund und Länder gemeinsam dieser Aufgabe angenommen. Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Leitlinie ist, dass Technik und IT-Infrastruktur in Schule und Unterricht im Dienst der Pädagogik stehen muss. Digitale Technik soll einen Beitrag zur Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung von Unterricht leisten.

Die Umsetzung dieser Vereinbarung zur Förderung der digitalen Bildungsinfrastruktur von Schulen richtet sich im Saarland am Landeskonzept Medienbildung an saarländischen Schulen“, an der Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ und an der Zielsetzung, gleiche Unterrichts- und Arbeitsverhältnisse in Bezug auf die IT-Infrastruktur und die grundständige IT-Ausstattung an saarländischen Schulen herzustellen, aus.

Das Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland“ unterstützt zugleich medienbezogene Schul- und Unterrichtsentwicklungsmaßnahmen an den einzelnen Schulstandorten. Dazu zählen u. a. landesweite  Netzwerke zur medienbezogenen Unterrichts- und Schulentwicklung, wie z. B. das Programm für Individuelle Lernbegleitung (ProfIL) und Qualitätsverbesserungsprozess (QVP), die Teilnahme an Landesprojekten, wie Medienberatung und Medienscouts an saarländischen Schulen, der Medienkompass Primarstufe, vorhandene oder einzurichtende MINT-Zweige, die Umsetzung fachintegrativer informatischer Bildung oder die Durchführung von Pilotprojekten, wie das Unterrichten in Tablet-Klassen.

Wieviel Geld steht zur Verfügung?

Die Verteilung der Mittel auf die Länder erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel. Auf das Saarland entfallen 60,098 Millionen Euro aus den Bundesmitteln des DigitalPakts. Das Land steuert einen 10%-igen Eigenanteil der Länder und der Kommunen, rund 6,68 Millionen Euro, bei. Insgesamt steht im Saarland ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund 67 Millionen Euro zur Verfügung.

Wer ist antragsberechtigt?

Im Rahmen des DigitalPakts Schule sind öffentliche (kommunale) und freie Schulträger nach Maßgabe der Förderrichtlinie antragsberechtigt. Die Schulträger stellen die Anträge für ihre Schulen bei der zuständigen Stelle im Ministerium für Bildung und Kultur. Zuständige Stelle ist das Referat D3 - Medienbildung und Digitalisierung von Schulen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Ansprechpartner Christian Blauth (+49 (0)681 501-6675) und Julian Lück (+49 (0)681 501-6681). 

Schulen sind nicht antragsberechtigt. Ihr Ansprechpartner für die IT-Infrastruktur und die IT-Ausstattung ist der Schulträger.

Was sind die Grundlagen der saarländischen Förderrichtlinie?

Digitale Technik soll einen Beitrag zur Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung von Unterricht leisten. Technologie steht immer im Dienst der Pädagogik. Die pädagogischen Ziele und die didaktische Umsetzung bestimmen den Einsatz der Technik. Der DigitalPakt versteht sich genau in diesem Sinne. Er ist kein „Technikbereitstellungsprogramm“.

Deshalb müssen die Schulen im Antragsverfahren ein Medienkonzept vorlegen, das den Einsatz der Medien im Unterricht beschreibt sowie die medienbezogene bzw. digitale Schul- und Unterrichtsentwicklung darlegt. Zusätzlich wird von ihnen ein Konzept für die Fortbildung der Lehrkräfte eingefordert. Das Landesinstitut für Pädagogik und Medien (LPM) unterstützt die Schulen bei der Entwicklung und Umsetzung der Konzepte. 

Was wird gefördert?

Die Umsetzung des DigitalPakts dient der Förderung der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur von Schulen, also der Investition in grundlegende IT. Dazu gehören Basisinvestitionen in 

  • den Aufbau, die Erweiterung und die Verbesserung der digitalen Vernetzung
  • schulisches W-LAN
  • Präsentationsgeräte (Beamer, Interaktive Tafeln, Abspiel-, Wiedergabe und Interaktionsgeräte sowie zugehörige Steuerungsgeräte)
  • Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung
  • in begrenztem Umfang Laptops, Notebooks und Tablets (höchstens 25.000 Euro je allgemeinbildender Schule)

Wann können Anträge gestellt werden?

Die Schulträger können ab dem 25. Oktober, einen Tag nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Amtsblatt des Saarlandes, Anträge stellen. Das Ministerium für Bildung und Kultur geht davon aus, dass noch im Jahr 2019 die ersten Mittel fließen können. Seit dem 17. Mai, dem Inkrafttreten des DigitalPaktes Schule, können die Schulträger vorzeitig und auf eigenes Risiko mit Maßnahmen beginnen, wenn die Maßnahmen dem Gegenstand der Finanzhilfen, wie in der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 beschrieben, entsprechen. Die ausstehende Genehmigung der Maßnahmen durch Förderanträge bleibt davon unberührt.

Sofortausstattungsprogramm

Medienkonzept der Schulen

Leihgeräte für Lehrkräfte