Thema: Zuständige Stellen für Ausbildungsberufe

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Ministerium für Bildung und Kultur (MBK)

Das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) ist zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für die Berufs- und jeweilige Fortbildung in den Bereichen Bäderbetriebe und Hauswirtschaft.

Als zuständige Stelle nimmt das MBK folgende Aufgaben wahr:

  • Eintragung der Ausbildungsverträge in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse
  • Überwachung der Berufsausbildung
  • Organisation und Durchführung der Zwischen-, Abschluss- und Meisterprüfungen
  • Einrichtung und Besetzung von Prüfungsausschüssen
  • Anerkennung von Ausbildungsstätten
  • Feststellen der persönlichen und fachlichen Eignung von Ausbildungspersonal

Zertifikat "Wir bilden aus"

Das Ministerium für Bildung und Kultur vergibt in Anerkennung der Bereitschaft zum Ausbilden und zur "Zertifizierung" der Ausbildungsbetriebe die Plakette "Wir bilden aus" für anerkannte Ausbildungsbetriebe in den Berufsfeldern:

  • Fachangestellte:r für Bäderbetriebe

Zertifikat "Wir bilden aus" - Fachangestellte*r für Bäderbetriebe
Foto: Zertifikat MBK

  • Hauswirtschafter:in

Zertifikat "Wir bilden aus" - Hauswirtschafter
Foto: Zertifikat MBK

  • Fachpraktiker:in Hauswirtschaft

Zertifikat "Wir bilden aus" - Fachpraktiker*in Hauswirtschaft
Foto: Zertifiakt MBK

Die Plakette soll dazu beitragen, das Engagement der Ausbildungsbetriebe zum Ausbilden und die Berufsbezeichnungen „Fachangestellte:r für Bäderbetriebe“ sowie „Hauswirtschafter:in" und "Fachpraktiker:in Hauswirtschaft“ in der Öffentlichkeit bekannter zu machen.

Kontakt

Ministerium für Bildung und Kultur

Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken

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Fachangestellte:r für Bäderbetriebe

Berufsbeschreibung

Diese bundesweit geregelte Ausbildung dauert im dualen System drei Jahre und verlangt durch die durchgängig geforderte Personenorientierung im Anforderungsprofil neben

  • Fachkompetenz und
  • Kommunikationsfähigkeit auch
  • sozialverantwortliches Handeln.

Die Fachangestellte/den Fachangestellten zeichnen aus:

  • ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein
  • eine gute körperliche Fitness und
  • Flexibilität und Mobilität.

Für Sicherheit im Schwimmbad zu sorgen ist ihre Hauptaufgabe.

Fachangestellte für Bäderbetriebe arbeiten hauptsächlich in öffentlichen und privaten Frei-, Hallen-, Freizeit-, Spaß- und Strand-, Meerwasser- und Wellenbädern und Badeseen und nehmen folgende Aufgaben besucher-  bzw. kundenorientiert wahr:

  • Organisation und Beaufsichtigung des Badebetriebes
    • Sie organisieren und erledigen selbstständig die täglichen Arbeiten im Bad, insbesondere Aufsicht und Kontrolle
    • Sie organisieren und steuern  Freizeit- und Sportaktivitäten der Bevölkerung und sind mitverantwortlich für deren Lebensqualität.
  • Besucherbetreuung
    • Beaufsichtigen von Badegästen, insbesondere unmittelbar im Badebereich
    • Erkennen von Notfällen
    • Retten von Menschen aus dem Wasser oder Einleiten von Wasserrettungsmaßnahmen
    • Sichern der Lebensfunktionen verunglückter Personen, z. B. durch Wiederbelebung und Durchführen von Maßnahmen zur Ersten Hilfe
    • Sport- und Spielarrangements
    • Erteilen von theoretischem und praktischenm Schwimmunterricht
    • Stilgerechtes Ausüben unterschiedlicher Schwimmtechniken sowie Strecken- und Tieftauchen
    • Verwaltung von Fundsachen
  • Steuerung und Kontrolle technischer Abläufe
    • Sichern von Betriebsabläufen bädertechnischer Anlagen
    • Kontrolle der Wasserqualität und Steuerung der Prozessabläufe der Wasseraufbereitung
    • Anwenden von Notfallplänen bei Betriebsstörungen und Einleiten von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung
  • Wartung und Unterhaltung der Badeeinrichtung
    • Beckenreinigung
    • Überwachung, Pflege und Wartung technischer Anlagen (z. B. Umwälzpumpen, Ozonanlagen, Innen- und Außenanlagen und Ähnliches)
    • Sicherstellung der Sauberkeit von und Sicherheit in Umkleidekabinen und Duschen
    • Pflege von Sport- und Spielgeräten
  • Verwaltungsarbeiten und Öffentlichkeitsarbeit
  • Anwenden einschlägiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften
  • Ausführen von Verwaltungsarbeiten im Badebetrieb und Mitwirken bei Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit

Tiefergehendes Knowhow können Fachangestellte für Bäderbetriebe in einem Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zum Geprüften Meister/zur Geprüften Meisterin für Bäderbetriebe erwerben. An diesem Lehrgang kann grundsätzlich jede:r teilnehmen, auch ohne das Ziel der Meisterprüfung.

Mit dem Lehrgang „Führungskraft für Bäderbetriebe“ steht ein Vorbereitungslehrgang zur Verfügung, der die Vorteile von Fernunterricht mit kompakten Präsenzphasen bietet. Der staatlich geprüfte und zugelassene Lehrgang ermöglicht eine berufsbegleitende Prüfungsvorbereitung ohne lange Abwesenheitszeiten und Verdienstausfall. Geringe Aufwendungen für Reise und Übernachtung sorgen für überschaubare Gesamtkosten. Die Teilnehmer/-innen lernen zu Hause berufsbegleitend und in ihrem eigenen Lerntempo. Dabei werden sie von den Fernlehrer/-innen telefonisch oder per E-Mail individuell betreut. Während der kompakten Präsenzphasen in Seminargruppen werden die Inhalte in die Praxis übertragen.

Anforderungen

Zugangsvoraussetzungen sind gesetzlich nicht geregelt. In der Regel nach Erfüllung der allgemein bildenden Schule (neun bzw. zehn Jahre). Durch die im Anforderungsprofil durchgängig geforderte Personenorientierung im Ausbildungsberuf  "Fachangestellte:r für Bäderbetriebe" sollten

  • körperliche Fitness
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Kommunikationsfähigkeit
  • sozialverantwortliche Handlungskompetenz
  • Fachkompetenz 
  • Flexibilität und Mobilität

vorhanden sein.

Mit der Qualifikation zur "Fachangestellte/r für Bäderbetriebe" sowie einer mindestens zweijährigen Berufspraxis sind dann die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, um die Prüfung zum Geprüften Meister/zur Geprüften Meisterin für Bäderbetriebe zu absolvieren. Für diese Prüfung wird im Saarland ein spezieller Vorbereitungslehrgang angeboten, bestehend aus Fernunterricht und kompakten Präsenzphasen.

Dauer und Form der Ausbildung

Die duale Ausbildung der/des Fachangestellten für Bäderbetriebe dauert drei Jahre und erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule. Zuständige Berufsschule ist die Berufsbildende Schule Gewerbe und Technik in Trier.

Berufsbildende Schule für Gestaltung und Technik
Langstraße 15
54290 Trier , RLP
Deutschland

http://www.bbsgut.de/gut2/

Die Zwischen- und Abschlussprüfungen finden in Rheinland-Pfalz statt. Nähere Informationen erteilt die zuständige Stelle Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz.

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Kurfürstliches Palais
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier , RLP
Deutschland

poststelle@add.rlp.de

https://add.rlp.de/de/startseite/

Inhalte der Ausbildung

Die Ausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe kann in Bädern erfolgen, die ausbilden und dafür Plätze zur Verfügung stellen, in erster Linie in öffentlichen Hallen-, Frei-, und Kombibädern, aber auch in privaten Freizeit- und Spaßbädern. Die Ausbildung erfolgt dual, das heißt im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule und dauert 3 Jahre. In der Mitte des 2. Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt, nach dem 3. Ausbildungsjahr eine Abschlussprüfung.

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Nach bestandener Abschlussprüfung gibt es unter anderem die Möglichkeit, sich zum Geprüften Meister/zur Geprüften Meisterin für Bäderbetriebe weiter zu qualifizieren. Diese Möglichkeit bietet sich auch den Geprüften Schwimmmeister/-innen mit dem Besuch eines verkürzten Meisterlehrgangs und einer reduzierten Meisterprüfung die Prüfung zum/zur Geprüften Meister/-in für Bäderbetriebe abzulegen. Die Geprüften Schwimmmeister/-innen, die diese Möglichkeit nicht wahrnehmen, behalten ihre Berufsbezeichnung ohne Einschränkungen.

Unser Ministerium bietet in Kooperation mit der BSA-Akademie einen Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zum Geprüften Meister für Bäderbetriebe/zur Geprüften Meisterin für Bäderbetriebe an: die Qualifikation zur "Führungskraft für Bäderbetriebe" (detaillierte Infos siehe auch rechts auf dieser Seite).

Führungskraft für Bäderbetriebe (Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung)

Zusätzliches Knowhow für die Tätigkeit im Badebetrieb erwerben und gleichzeitig optimal auf die Meisterprüfung vorbereitet sein? Und das ohne lange Ausfallzeiten und flexibel mit der Tätigkeit im Betrieb vereinbar? Das bietet die BSA-Qualifikation "Führungkraft für Bäderbetriebe".

Der staatlich geprüfte und zugelassene Vorbereitungslehrgang verbindet Fernunterricht und kompakte Präsenzphasen am BSA-Lehrgangszentrum in Saarbrücken und bietet so eine flexible und optimal mit den beruflichen Verpflichtungen vereinbare Möglichkeit der Weiterbildung. Geringe Aufwendungen für Reise und Übernachtung sorgen so für überschaubare Gesamtkosten.

Sowohl die Lehrgangsteilnehmer/-innen als auch die Bäderbetriebe profitieren von zahlreichen Vorteilen dieser Lernmethode:

Fernunterricht

  • Die Teilnehmer/-innen lernen zu Hause mit speziellen Lehrbriefen

Persönliche Betreuung durch Fernlehrer

  • Fernlehrer/-innen stehen per Telefon/E-Mail zur Verfügung.

Individuelles Lerntempo

  • Die Teilnehmer/-innen bestimmen, wann, wo und wie lange sie lernen.

Kompakte Präsenzphasen (3 - 6 Tage) an der Hermann-Neuberger-Sportschule in Saarbrücken

  • Praxisorientierter Unterricht in Seminargruppen. Auch ideal für Personen mit weiterer Anreise

Berufsbegleitender Lehrgang

  • Wenig Verdienstausfall, geringe Übernachtungskosten und wenig Abwesenheit von zu Hause und vom Betrieb.

Ideale Bedingungen

Der Lehrgang ist durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) staatlich geprüft und zugelassen.

Die Teilnehmer/-innen erwerben in zehn Unterrichtmodulen umfassende Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, um die Aufgaben einer Führungskraft in Bäderbetrieben wahrzunehmen und dabei sowohl den Badebetrieb als auch die technischen Anlagen zu überwachen.

Zusätzlich werden sie für Tätigkeiten in der Verwaltung, im Marketing, im Management und in der Teamführung qualifiziert. Durch die vermittelten Inhalte werden sie außerdem zu Spezialist/-innen für bäderspezifische Fachgebiete wie Rettungsschwimmen, Schwimmunterricht, Bädertechnik und Bäderbetrieb. So ist der Lehrgang „Führungskraft für Bäderbetriebe“ auch optimal für Personen geeignet, die keine Meisteprüfung absolvieren möchten, sondern ihre Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten in den folgenden Bereichen verbessern möchten:

  • Wirtschafts- und Rechtslehre für Bäderbetriebe
  • Personalmanagement, Marketing, Vertrieb und Service
  • Ausbildungsleitung
  • Gesundheitslehre
  • Bädertechnik
  • Schwimmen und Retten

Kontakt

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Hauswirtschafter:in

Berufsbeschreibung

Hauswirtschafter:in ist ein staatlich anerkannter, bundeseinheitlich geregelter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Hauswirtschafter
Einsatzgebiete der Hauswirtschaft Foto: Pixabay - freie kommerzielle Nutzung

Hauswirtschafter:innen sind Profis für Versorgung und Betreuung und haben vielfältige Einsatzgebiete (Aufzählungen sind nicht abschließend):
  • Gesunde Verpflegung planen und herstellen
  • Menschen betreuen, aktivieren und fördern, Selbständigkeit ermöglichen
  • Räume professionell reinigen und pflegen, Ambiente gestalten
  • Textilien bereitstellen, Kleidung aufbereiten
  • Mit Ressourcen haushalten, Qualität sichern, Hygienemaßnahmen durchführen und bewerten
  • Im Team arbeiten, Personen anleiten, bei der Personaleinsatzplanung mitwirken
  • Hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen kalkulieren, erstellen und vermarkten
Hauswirtschafter/-innen arbeiten selbständig und personenorientiert, sie arbeiten überall dort, wo Menschen versorgt und betreut werden:
  • Einrichtungen der Kinder-, Jugend-, Alten- und Familienhilfe
  • Wohngruppen
  • Schulen
  • Kindertagesstätten
  • Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • Privathaushalte
  • Seminar- und Tagungshäuser
  • Einrichtungen der Gastronomie
  • Dienstleistungszentren
  • Quartiere
  • Pflegedienste
  • Als selbständige Fachkraft

Anforderungen

Als Zugangsvoraussetzung ist grundsätzlich - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Ausbildungsbetriebe stellen jedoch überwiegend angehende Hauswirtschafter/innen mit mindestens Hauptschulabschluss ein.

Hauswirtschafter/innen arbeiten für und mit Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen und brauchen dafür:

  • Verantwortungsbewusstsein
  • Organisationstalent
  • Kreativität
  • Einfühlungsvermögen
  • Interesse an Ernährungs-, Gesundheits- und Umweltfragen
  • Selbständigkeit
  • Kontaktfreude
  • Teamfähigkeit
  • Spaß an Hauswirtschaft

Dauer und Form der Ausbildung

Die duale Ausbildung beträgt 3 Jahre und findet im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Die Ausbildungszeit kann unter bestimmten Voraussetzungen gekürzt werden.

Nach viereinhalb Jahren Berufspraxis im hauswirtschaftlichen Bereich ist eine Zulassung zur Abschlussprüfung nach § 45 Abs. 2 BBiG (Externenprüfung) möglich.

Inhalte der Ausbildung

Die Inhalte der Berufsausbildung, die im Ausbildungsbetrieb vermittelt werden, sind in der Ausbildungsverordnung festgelegt (§ 4 Ausbildungsberufsbild). Inhalte, die in der Berufsschule vermittelt werden, sind im Rahmenlehrplan aufgeführt.

Inhalte der betrieblichen Ausbildung sind:
  • hauswirtschaftliche Betreuungsangebote personen-, zielgruppen- und situationsorientiert ermitteln,
  • hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen erbringen,
  • hauswirtschaftliche Versorgungsbedarfe personen-, zielgruppen- und situationsorientiert ermitteln,
  • Verpflegung planen sowie Speisen und Getränke zubereiten und servieren,
  • Räume und das Wohnumfeld reinigen, pflegen und gestalten,
  • Textilien einsetzen, reinigen und pflegen,
  • Hauswirtschaftliche Arbeitsprozesse planen, durchführen und bewerten,
  • Gebrauchs- und Verbrauchsgüter sowie Geräte und Maschinen beschaffen, lagern und einsetzen,
  • Hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen kalkulieren, erstellen und vermarkten,
  • Qualitätssichernde Maßnahmen durchführen,
  • Hygienemaßnahmen durchführen,
  • im Team arbeiten, Personen anleiten und bei der Personaleinsatzplanung mitwirken sowie
  • mit anderen Zuständigkeitsbereichen kooperieren.
Lernfelder der Berufsschule sind:
  • Beruf und Betrieb präsentieren
  • Verpflegung zubereiten und anbieten
  • Wohn- und Funktionsbereiche reinigen und pflegen
  • Personen wahrnehmen und beobachten
  • Güter beschaffen, lagern und bereitstellen
  • Personen und Gruppen unterstützen und betreuen
  • Textilien einsetzen, reinigen und pflegen
  • Verpflegung von Personengruppen planen
  • Räume und Wohnumfeld gestalten
  • Produkte und Dienstleistungen anbieten
  • Personen in besonderen Lebenssituationen aktivieren, fördern und betreuen
  • Verpflegung als Dienstleistung zu besonderen Anlässen planen und anbieten
  • Produkte und Dienstleistungen vermarkten
  • Bei der Personaleinsatzplanung mitwirken und Personen anleiten

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Nach der Ausbildung - Ein Beruf mit vielen Möglichkeiten!
  • Besuch der Fachoberschule für Ernährung und Hauswirtschaft
  • Meister/Meisterin der Hauswirtschaft
  • Hauswirtschaftliche:r Betriebsleiter:in
  • Fachhauswirtschafter:in
  • Wirtschafter:in
  • Studium der Ernährungs- und Haushaltswissenschaften

Kontakt

Ausbildungs- und Umschulungsvertrag

Ausbildungsnachweis

Anmeldung zur Zwischen- und Abschlussprüfung

Verordnung

Infomaterial

Prüfungstermine

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Fachpraktiker:in Hauswirtschaft

Hauswirtschaft

Berufsbeschreibung

Fachpraktiker:innen Hauswirtschaft arbeiten unter Anleitung in Betrieben und Einrichtungen mit hauswirtschaftlichen Dienstleistungen, in Mittel- und Großbetrieben. Sie finden ihren Einsatz in der Küche, im Service, in der Hausreinigung oder in der Wäscherei von Senioreneinrichtungen, Krankenhäusern, Tagungshäusern oder anderen Einrichtungen, in denen Menschen versorgt werden.

Hauswirtschafter
Foto: Pixabay - freie kommerzielle Nutzung

Anforderungen

Es handelt sich hier um einen Beruf nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) für Menschen, deren Art und Schwere ihrer Behinderung eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht erwarten lassen. Es ist eine länderspezifische Ausbildungsregelung, nach der nur ausgebildet werden darf, wenn eine Bestätigung der Arbeitsagentur über eine körperliche, geistige  oder seelische Behinderung vorliegt.

Dauer und Form der Ausbildung

Fachpraktiker/-in Hauswirtschaft ist eine dreijährige duale Ausbildung im Ausbildungsbetrieb (in der Regel in überbetrieblichen Einrichtungen) und in der Berufsschule. Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Inhalte der Ausbildung

Die Inhalte der Berufsausbildung, die im Ausbildungsbetrieb vermittelt werden, sind in der Ausbildungsverordnung festgelegt (§ 6 Ausbildungsrahmenplan). Inhalte, die in der Berufsschule vermittelt werden, sind im Lehrplan aufgeführt.

Im Ausbildungsbetrieb (§ 6 Ausbildungsrahmenplan)

  • Verpflegung und Service
  • Hausreinigung und Service
  • Textilreinigung, -pflege und Service
  • Einsatz und Pflege von Maschinen, Geräten und Gebrauchsgütern
  • dienstleistungsorientiertes Handeln
  • Arbeitsorganisation, betriebliche Abläufe
  • betriebsspezifische Dienstleistungen
  • Aufbau und Organisation des Betriebs
  • Berufsbildung
  • arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Hygiene
  • Umweltschutz


In der Berufsschule – Lernfelder

  • Die Berufsausbildung mitgestalten
  • Güter und Dienstleistungen beschaffen
  • Waren lagern Speisen und Getränke herstellen
  • Personengruppen verpflegen
  • Personen zu unterschiedlichen Anlässen versorgen
  • Wohn- und Funktionsbereiche reinigen und pflegen
  • Textilien reinigen und pflegen
  • Wohnumfeld und Funktionsbereiche gestalten
  • Personen individuell wahrnehmen, beobachten und betreuen
  • Hauswirtschaftliche Arbeitsprozesse und Dienstleistungen

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Fachpraktiker:in Hauswirtschaft – Teile der Ausbildung zur/zum Fachpraktiker:in Hauswirtschaft können im Einzelfall angerechnet werden.

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Meister:in der Hauswirtschaft

Hauswirtschaft

Berufsbeschreibung

Meister/innen der Hauswirtschaft arbeiten als Fach- und Führungskräfte in hauswirtschaftlichen Betrieben unterschiedlicher Strukturen personenorientiert, wirtschaftlich und nachhaltig, sie reagieren auf sich verändernde Anforderungen und Rahmenbedingungen und informieren und beraten sachgerecht. Die Meisterprüfung in der Hauswirtschaft ist eine berufliche Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (§ 1 Abs. 4 BBiG).

Anforderungen

Zur Meisterprüfung kann zugelassen werden,

  • wer eine Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/in und danach eine mindestens 2-jährige Berufspraxis  nachweisen kann.
  • wer mindestens eine 5-jährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zum Tätigkeitsgebiet einer/eines Meisterin/Meisters in der Hauswirtschaft nachweisen kann.
  • wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass er die geforderte berufliche Handlungsfähig erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.

Empfehlenswert ist der Besuch der Fachschule für Meister/innen der Hauswirtschaft bzw. eines Vorbereitungslehrgangs auf die Meisterprüfung.

Dauer und Form der Vorbereitungslehrgänge

Bei entsprechender Nachfrage werden Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung angeboten. Diese sind in der Regel als 2-jährige berufsbegleitende Kurse konzipiert – Informationen hierzu erhalten Sie auf Nachfrage bei der zuständigen Stelle für die Berufsbildung in der Hauswirtschaft.

Inhalte der Vorbereitungslehrgänge

Lehrgänge bereiten auf die Aufgaben eines Meisters/einer Meisterin als Fach- und Führungskraft in hauswirtschaftlichen Betrieben unterschiedlicher Strukturen vor. Zu diesen Aufgaben gehören:

  • Analysieren unterschiedlicher hauswirtschaftlicher Betriebssituationen unter Berücksichtigung der persönlichen, sozialen und kulturellen Bedarfe und Bedürfnisse der zu versorgenden und zu betreuenden Personen,
  • Entwickeln von Zielen, Konzepten und Maßnahmen sowie deren Umsetzung in hauswirtschaftlichen Betrieben,
  • Planen, Steuern und Optimieren von hauswirtschaftlichen Prozessen,
  • Einsetzen, Führen und Fördern von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen unter Anwendung von Instrumenten des Personalmanagements,
  • Befähigen der Auszubildenden zu selbständigem Handeln; berufliche Qualifizierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
  • Kooperieren mit internen und externen Leistungserbringern,
  • Umsetzen der berufsbezogenen rechtlichen Vorgaben,
  • Anwenden von Instrumenten des Qualitäts- und Kostenmanagements,
  • Anwenden von Marketinginstrumenten.

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