Hauswirtschaft
Fachkraft für Betreuung
Berufsbeschreibung
Fachkräfte für Betreuung unterstützen hilfs- und pflegebedürftige Menschen in Pflegeeinrichtungen, Heimen, Tagesstätten, Privathaushalten, Wohngemeinschaften oder anderen Wohnformen sowie bei Betreuungsdiensten.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Fortbildungsprüfung kann zugelassen werden, wer folgendes nachweist
- eine Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/-in ,
- ein mindestens einwöchiges Orientierungspraktikum in einer Pflegeeinrichtung ,
- die Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme zum Erwerb des Abschlusses "Fachkraft für Betreuung" mit mind. 180 Stunden
- und
- ein Betreuungspraktikum von mindestens zwei Wochen in einer Pflegeeinrichtung.
Abweichend von den oben genannten Voraussetzungen kann auch zugelassen werden, wer auf andere Weise glaubhaft macht, dass er die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.
Dauer und Form der Ausbildung
Fortbildungsmaßnahmen über min. 180 Stunden werden in der Regel berufsbegleitend über einen Zeitraum von ca. 6 Monaten angeboten. Anbieter solcher Maßnahmen können bei der zuständigen Stelle für die Berufsbildung in der Hauswirtschaft erfragt werden.
Inhalte der Fortbildungsmaßnahme
Inhalte der Fortbildungsmaßnahme bereiten auf folgende Aufgaben als Fachkraft für Betreuung vor
- Unterstützung bei der Haushaltsführung unter Berücksichtigung von Alter, Art der Einschränkung, Art der Behinderung, Gesundheitszustand, insbesondere Demenz,
- Alltagsbegleitung (Versorgung, Betreuung, Beschäftigung, Alltags- und Lebensgestaltung),
- Unterstützung bei therapeutischen Maßnahmen der Rehabilitation,
- Durchführung pflegebegleitender Maßnahmen und Führung der entsprechenden Dokumentation,
- Kommunikation und Konfliktmanagement, Distanz und Selbstschutz,
- Anwendung von Rechtsvorschriften,
- Verhalten in Notfällen,
- Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Hauswirtschafter*in
Berufsbeschreibung
Hauswirtschafter/-in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) also ein bundeseinheitlich geregelter Beruf. Hauswirtschafter/-innen übernehmen
- die Durchführung von hauswirtschaftlichen Versorgungsleistungen wie
- Speisenzubereitung und Service
- Reinigung und Pflege von Räumen
- Gestalten von Räumen und des Wohnumfeldes
- die Reinigung und Pflege von Textilien
- Vorratshaltung und Warenwirtschaft
- die Durchführung von hauswirtschaftlichen Betreuungsleistungen wie
- Motivation und Beschäftigung für Menschen in verschiedenen Lebensabschnitten und Lebenssituationen
- Hilfe bei der Bewältigung des Alltags
- Erhalten und Fördern der Gesundheit
- Unterstützung bei der Tagesgestaltung
- Mitwirkung bei der Kontaktpflege im sozialen Umfeld
- und die Vermarktung von hauswirtschaftlichen Produkten und Dienstleistungen.
Hauswirtschafter/-innen arbeiten selbständig und personenorientiert unter Beachtung der Arbeitsorganisation, des Umweltschutzes, der Hygiene, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhänge und qualitätssichernder Maßnahmen.
Hauswirtschafter/-innen arbeiten überall dort, wo Menschen versorgt und betreut werden, z.B. in
- Altenhilfeeinrichtungen
- Wohngruppen für Senioren oder Menschen mit Behinderung
- Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen
- Tagungsstätten
- Jugendherbergen
- Krankenhäuser
- Ganztagsschulen
- Kindertagesstätten
- Gastronomie
- Private Haushalte
- Dienstleistungszentren, -agenturen
- …
Anforderungen
Als Zugangsvoraussetzung wird grundsätzlich - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Betriebe stellen jedoch überwiegend angehende Hauswirtschafter/innen mit mindestens Hauptschulabschluss ein.
Als persönliche Voraussetzung sollte man mitbringen:
- Praktisches Geschick
- Organisationstalent
- Teamfähigkeit
- Einfühlungsvermögen
- Freude am Umgang mit Menschen
- Interesse an Ernährungs-, Gesundheits- und Umweltfragen
- Hygienebewusstsein
- Belastbarkeit
Dauer und Form der Ausbildung
Hauswirtschafter/in wird man in der Regel in einer dualen Ausbildung im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule in drei Jahren. Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Inhalte der Ausbildung
Die Inhalte der Berufsausbildung, die im Ausbildungsbetrieb vermittelt werden, sind in der Ausbildungsverordnung festgelegt (§ 4 Ausbildungsberufsbild). Inhalte, die in der Berufsschule vermittelt werden, sind im Rahmenlehrplan aufgeführt.
Im Ausbildungsbetrieb (§ 4 Ausbildungsberufsbild)
- der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen
- Arbeitsorganisation, betriebliche Abläufe, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge
- Betriebsräume und Betriebseinrichtungen
- hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen
- hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen
Fachaufgaben im Einsatzgebiet:
5.5. betriebsspezifische Produkt- und Dienstleistungsangebote
5.6. Kundenorientierung und Marketing
5.7. Kalkulation und Abrechnung von Leistungen
In der Berufsschule – Lernfelder des Rahmenlehrplans
- Die Berufsausbildung mitgestalten
- Güter und Dienstleistungen beschaffen
- Waren lagern
- Speisen und Getränke herstellen und servieren
- Personengruppen verpflegen
- Personen zu unterschiedlichen Anlässen versorgen
- Wohn- und Funktionsbereiche reinigen und pflegen
- Textilien reinigen und pflegen
- Wohnumfeld und Funktionsbereiche gestalten
- Personen individuell wahrnehmen und beobachten
- Personen individuelle betreuen
- Produkte und Dienstleistungen vermarkten
- Hauswirtschaftliche Arbeitsprozesse koordinieren
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Nach der Ausbildung - Ein Beruf mit vielen Möglichkeiten!
- Besuch der Fachoberschule für Ernährung und Hauswirtschaft
- Meister/Meisterin der Hauswirtschaft
- Fachhauswirtschafter/in
- Hauswirtschaftliche/r Betriebsleiter/-in
- Studium der Ökotrophologie (Haushalts- und Ernährungswissenschaften)
Fachpraktiker*in Hauswirtschaft
Berufsbeschreibung
Fachpraktiker/-innen Hauswirtschaft arbeiten unter Anleitung in Betrieben und Einrichtungen mit hauswirtschaftlichen Dienstleistungen, in Mittel- und Großbetrieben. Sie finden ihren Einsatz in der Küche, im Service, in der Hausreinigung oder in der Wäscherei von Senioreneinrichtungen, Krankenhäusern, Tagungshäusern oder anderen Einrichtungen, in denen Menschen versorgt werden.
Anforderungen
Es handelt sich hier um einen Beruf nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) für Menschen, deren Art und Schwere ihrer Behinderung eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht erwarten lassen. Es ist eine länderspezifische Ausbildungsregelung, nach der nur ausgebildet werden darf, wenn eine Bestätigung der Arbeitsagentur über eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung vorliegt.
Dauer und Form der Ausbildung
Fachpraktiker/-in Hauswirtschaft ist eine dreijährige duale Ausbildung im Ausbildungsbetrieb (in der Regel in überbetrieblichen Einrichtungen) und in der Berufsschule. Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Inhalte der Ausbildung
Die Inhalte der Berufsausbildung, die im Ausbildungsbetrieb vermittelt werden, sind in der Ausbildungsverordnung festgelegt (§ 6 Ausbildungsrahmenplan). Inhalte, die in der Berufsschule vermittelt werden, sind im Lehrplan aufgeführt.
Im Ausbildungsbetrieb (§ 6 Ausbildungsrahmenplan)
- Verpflegung und Service
- Hausreinigung und Service
- Textilreinigung, -pflege und Service
- Einsatz und Pflege von Maschinen, Geräten und Gebrauchsgütern
- dienstleistungsorientiertes Handeln
- Arbeitsorganisation, betriebliche Abläufe
- betriebsspezifische Dienstleistungen
- Aufbau und Organisation des Betriebs
- Berufsbildung
- arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Hygiene
- Umweltschutz
In der Berufsschule – Lernfelder
- Die Berufsausbildung mitgestalten
- Güter und Dienstleistungen beschaffen
- Waren lagern Speisen und Getränke herstellen
- Personengruppen verpflegen
- Personen zu unterschiedlichen Anlässen versorgen
- Wohn- und Funktionsbereiche reinigen und pflegen
- Textilien reinigen und pflegen
- Wohnumfeld und Funktionsbereiche gestalten
- Personen individuell wahrnehmen, beobachten und betreuen
- Hauswirtschaftliche Arbeitsprozesse und Dienstleistungen
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Fachpraktiker/-in Hauswirtschaft – Teile der Ausbildung zur/zum Fachpraktikerin/Fachpraktiker Hauswirtschaft können im Einzelfall angerechnet werden.
Meister*in der Hauswirtschaft
Berufsbeschreibung
Meister/innen der Hauswirtschaft arbeiten als Fach- und Führungskräfte in hauswirtschaftlichen Betrieben unterschiedlicher Strukturen personenorientiert, wirtschaftlich und nachhaltig, sie reagieren auf sich verändernde Anforderungen und Rahmenbedingungen und informieren und beraten sachgerecht. Die Meisterprüfung in der Hauswirtschaft ist eine berufliche Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (§ 1 Abs. 4 BBiG).
Anforderungen
Zur Meisterprüfung kann zugelassen werden,
- wer eine Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/in und danach eine mindestens 2-jährige Berufspraxis nachweisen kann.
- wer mindestens eine 5-jährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zum Tätigkeitsgebiet einer/eines Meisterin/Meisters in der Hauswirtschaft nachweisen kann.
- wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass er die geforderte berufliche Handlungsfähig erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.
Empfehlenswert ist der Besuch der Fachschule für Meister/innen der Hauswirtschaft bzw. eines Vorbereitungslehrgangs auf die Meisterprüfung.
Dauer und Form der Vorbereitungslehrgänge
Bei entsprechender Nachfrage werden Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung angeboten. Diese sind in der Regel als 2-jährige berufsbegleitende Kurse konzipiert – Informationen hierzu erhalten Sie auf Nachfrage bei der zuständigen Stelle für die Berufsbildung in der Hauswirtschaft.
Inhalte der Vorbereitungslehrgänge
Lehrgänge bereiten auf die Aufgaben eines Meisters/einer Meisterin als Fach- und Führungskraft in hauswirtschaftlichen Betrieben unterschiedlicher Strukturen vor. Zu diesen Aufgaben gehören:
- Analysieren unterschiedlicher hauswirtschaftlicher Betriebssituationen unter Berücksichtigung der persönlichen, sozialen und kulturellen Bedarfe und Bedürfnisse der zu versorgenden und zu betreuenden Personen,
- Entwickeln von Zielen, Konzepten und Maßnahmen sowie deren Umsetzung in hauswirtschaftlichen Betrieben,
- Planen, Steuern und Optimieren von hauswirtschaftlichen Prozessen,
- Einsetzen, Führen und Fördern von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen unter Anwendung von Instrumenten des Personalmanagements,
- Befähigen der Auszubildenden zu selbständigem Handeln; berufliche Qualifizierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
- Kooperieren mit internen und externen Leistungserbringern,
- Umsetzen der berufsbezogenen rechtlichen Vorgaben,
- Anwenden von Instrumenten des Qualitäts- und Kostenmanagements,
- Anwenden von Marketinginstrumenten.