Bildungsfreistellung
Bildungsfreistellung - gleichbedeutend mit Bildungsurlaub und Bildungszeit - ist ein Instrument für Beschäftigte, den Anforderungen des lebenslangen Lernens gerecht zu werden, sei es im Beruf oder der gesellschaftlichen Teilhabe im Bereich der politischen Bildung oder des ehrenamtlichen Engagements.
Wie Freistellung beantragen?
Veranstaltung aussuchen. Vom Veranstalter die Kopie des Anerkennungsbescheides geben lassen. Mit dieser zum Arbeitgeber gehen und schriftlich die Freistellung für diese Veranstaltung beantragen. Das sollte 6 Wochen vor der Veranstaltung sein! Der Arbeitgeber muss sich spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung zurückmelden, ansonsten gilt der Antrag als angenommen.
Aktuelle Meldungen
Freistellungsbescheide anderer Bundesländer gelten auch im Saarland!
In anderen Bundesländern anerkannte Veranstaltungen der politischen, der beruflichen oder der Weiterbildung im Ehrenamt gelten auch im Saarland als freistellungsfähig. Legen Sie dazu dem Bescheid folgendes Dokument bei: Gleichstellungsinformation (PDF, 157KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Kontakt
Ministerium für Bildung und Kultur
Willi Kräuter Referatsleiter D7 - Allgemeine und politische Weiterbildung
- E-Mail: w.kraeuter@bildung.saarland.de
- Tel: +49 681 501-7214
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
Beate Sehn
Referatsleiterin F/6: Aus- und Weiterbildung, Fachkräftesicherung
- E-Mail: referat.f6@wirtschaft.saarland.de
- Tel: +49 681 501-3800
- Fax: +49 681 501-1788
- Webseite: Aus- und Weiterbildung
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Zuständig für Fragen zur Bildungsfreistellung im Ehrenamt ist das Ministerium für Bildung und Kultur.