Thema: Weiterbildung
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Fernunterricht, Fernkurse und Fernstudium

Die wichtigsten Anlaufstellen und Links rund um das Thema Fernunterricht finden Sie hier.

Zentralstelle für den Fernunterricht (ZFU), Köln

Fernunterricht hat sich als eine erfolgreiche und praxisnahe Weiterbildungsform erwiesen. Für viele Weiterbildungswillige bietet er die einzige Möglichkeit der Weiterbildungsteilnahme. Durch lernzeitflexibles und ortsunabhängiges Lernen haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, ihre beruflichen und familiären Lebensbedingungen mit ihren Lerninteressen in Einklang zu bringen. Die Qualität des Lernangebots wird durch das Fernunterrichtsgesetz gewährleistet. Dieses Gesetz schreibt vor, dass alle allgemein- oder berufsbildenden Lehrgänge, die auf vertraglicher Basis angeboten werden, von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden müssen.

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FernUniversität (früher: Fernstudienzentrum Saar)

Das Fernstudienzentrum (FSZ) Saarbrücken der FernUniversität, bisher als eine Einrichtung der Universität des Saarlandes geführt, wurde geschlossen. Studierende werden nunmehr vom Regionalzentrum (RZ) Karlsruhe betreut.

Das RZ Karlsruhe bietet ein spezielles Betreuungsangebot für Studierende im saarländischen und den angrenzenden Räumen (Pfalz, Frankreich, Luxemburg) vor Ort in Saarbrücken an. Darüber hinaus wird das Regionalzentrum durch Informationsveranstaltungen bei den Arbeitsagenturen sowie der Industrie- und Handelskammer die FernUniversität im saarländischen Raum vertreten. Studierenden, die über das Angebot in Saarbrücken informiert bleiben und darauf zugreifen möchten, wird empfohlen, sich dem RZ Karlsruhe zuzuordnen.

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Fernstudium (Fachhochschulstudium)

Die Zentralstelle für Fernstudien (ZFH) wurde 1996 durch einen Staatsvertrag der drei Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland als zentrale wissenschaftliche Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz mit Sitz in Koblenz gegründet. Sie hat die Aufgabe, die Entwicklung und Durchführung von Fernstudien an Fachhochschulen der drei Länder zu fördern. Die Aufsicht führt das Land Rheinland-Pfalz.

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