| Ministerium für Bildung und Kultur
| Allgemeine und politische Weiterbildung
Regelungen in andereren Bundesländern
Unter der Bezeichnung Bildungsfreistellung / Bildungsurlaub oder Bildungszeit haben 14 der 16 Bundesländer eigene Freistellungsgesetze. Nur in Sachsen und Bayern gibt es dieses Recht nicht.
Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der Kultusministerkonferenz.