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Weiterbildungseinrichtungen können wieder berufliche Bildungsveranstaltungen und Integrationskurse in Präsenz anbieten
Präsenzveranstaltungen in Weiterbildungseinrichtungen sind für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung, Schulabschlusskurse und Integrationsmaßnahmen wieder in Präsenzform erlaubt
Das anhaltende Infektionsgeschehen und die Unwägbarkeit der Mutationen begründen auch weiterhin die weitgehende Schließung des Präsenzbetriebes der Weiterbildungseinrichtungen. Ausnahme bilden allerdings die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung, Schulabschlusskurse für Nichtschülerinnen und Nichtschüler sowie Maßnahmen, Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) sowie Einzelunterricht in Musikschulen.