Thema: Frühkindliche Bildung
| Ministerium für Bildung und Kultur | Bildung, Kindergärten, Horte und Krippen

Saarländische Kindertagesbetreuung

Beratung von und Aufsicht über Kindertageseinrichtungen

Das Ministerium für Bildung und Kultur als Träger der überörtlichen Jugendhilfe führt die Aufsicht über die saarländischen Kindergärten, Kinderkrippen und Kinderhorte. Er berät die Träger dieser Einrichtungen bei der Planung, beim erforderlichen Genehmigungsverfahren und der Betriebsführung und erteilt die Betriebserlaubnis.

Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen müssen im Vorfeld gesetzliche Grundlagen beachtet werden – insbesondere das SGB VIII /Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie landesspezifische Gesetze (SBEBG) und Verordnungen. Für die Betriebserlaubnis einer Kindertageseinrichtung ist § 45 SGB VIII maßgeblich.

Werden Kinder außerhalb ihres Elternhauses ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut, so besteht für dieses Betreuungsverhältnis eine staatliche Aufsicht. Nach §45 Abs. 1 SGB VIII bedürfen alle Träger von Einrichtungen mit entsprechenden Angeboten einer Betriebserlaubnis. Grundlage für die Erteilung einer solcher Erlaubnis ist das Wohl der aufgenommenen Kinder.

Über die Erteilung der Betriebserlaubnis hinaus ist der Träger der überörtlichen Jugendhilfe gem. §85 Abs. 2 SGB VIII auch zuständig für die Beratung von Trägern und Einrichtungen. Dieser Beratungsauftrag steht beim Handeln des Trägers der überörtlichen Jugendhilfe im Vordergrund und soll so weit wie möglich Aufsichtshandeln mit Erteilen von Auflagen oder Widerruf der Betriebserlaubnis ersetzen. Dies kann nur gelingen, wenn das Verhältnis zu Trägern, Einrichtungen und Leitungen von Transparenz und Offenheit geprägt ist. Einen wesentlichen Teil des Beratungsangebotes des Trägers der überörtlichen Jugendhilfe stellen die vielfältigen Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote dar, die in der Praxis auf große Resonanz treffen.

Die Arbeit des Trägers der überörtlichen Jugendhilfe im Bereich der Kindertageseinrichtungen ist geprägt von vielfältigen Kontakten zu unterschiedlichen Ebenen der Einrichtungs- und Trägerstrukturen. Einen wesentlichen Anteil haben hier die Kooperationen mit den Fachberatungen der Trägerorganisationen und die Zusammenarbeit mit den örtlichen Jugendämtern.

Ansprechpartner

Daniel Treser
Referatsleitung E 1 - Frühkindliche Bildung und Betreuung

Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken