Gefördert werden bis 2027 Auslandsaktivitäten an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, die sich sowohl an Lernende als auch an Lehrkräfte richten. Voraussetzung ist eine Teilnahme als Schule am jeweiligen Konsortium des MBK.
Das Ministerium als Konsortialführer berät nicht nur Schulen über die Möglichkeiten, die Erasmus+ bereithält, sondern übernimmt auch einen Teil der Verwaltungsaufgaben sowie die Verwaltung der Mittel, die mit einer Förderung über Erasmus+ anfallen.
Die zur Verfügung stehenden EU-Mittel können für Mobilitätsmaßnahmen wie etwa Schülerpraktika, Gruppenmobilitäten zum Besuch einer Partnerschule oder Fortbildungskurse für Lehrkräfte genutzt werden. Auch Job Shadowings/Hospitationen an ausländischen Schulen sind möglich.
Kofinanziert von der Europäischen UnionFoto: PAD der KMK