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Suchtprävention

Suchtprävention ist ein wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsförderung. Als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe nimmt sie Einfluss sowohl auf das Verhalten des Einzelnen als auch auf das Lebensumfeld, um riskantes und süchtiges Verhalten zu verhindern und Menschen zu befähigen, verantwortungsvoll mit Suchtstoffen umzugehen. Schulen sind im Rahmen ihres Erziehungs- und Bildungsauftrages verpflichtet, ihren Beitrag dazu zu leisten.

Die Richtlinien der Suchtprävention

Gesundheit ist nach der Umschreibung der WHO aus dem Jahr 1948„ein Zustand völligen psychischen, physischen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Freiseinvon Krankheit und Gebrechen“. Der von der WHO definierte Zustand ist ein idealer, dem man sich mehr oder weniger annähern kann. Diese persönliche Gesundheitist kein einmal erworbenerund dann unveränderlicher „Zustand", sondern eine lebensgeschichtlich und alltäglich immer wieder neu undaktiv herzustellende „Balance", deren Erreichen auch vom unmittelbaren Umfeld und den gesellschaftlichen Bedingungen beeinflusst wird.„Sich des bestmöglichen Gesundheitszustandes zu erfreuen, ist ein Grundrecht jedes Menschen, ohne Unterschied der Rasse, der Religion, der politischen Überzeugung, der wirtschaftlichen oder sozialen Stellung“ (WHO, 1948).

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Richtlinien zur Suchtprävention an den Schulen des Saarlandes (PDF, 105KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Der Erlass über die Suchtprävention

Suchtprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe, die sowohl auf das Verhalten des Einzelnen (Verhaltensprävention) als auch auf das Lebensumfeld (Verhältnisprävention) Einfluss nimmt, um riskantes, süchtiges oder abhängiges Verhalten zu verhindern und Menschen zu befähigen, verantwortungsvoll mit Suchtstoffen umzugehen. Die Schule ist im Rahmen ihres Erziehungs- und Bildungsauftrages verpflichtet, ihren Beitrag dazu zu leisten. Hierzu wurden Richtlinien zur Suchtprävention an den Schulen des Saarlandes erarbeitet.

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Erlass über die Suchtprävention und die Vorgehensweise bei Suchtmittelmissbrauch an Schulen (PDF, 20KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Die Arbeitsgrundlage zur Zusammenarbeit

Suchtpräventionsfachstellen werden in allen Landkreisen vorgehalten und sind bei unterschiedlichen Trägern der freien Wohlfahrtspflege angesiedelt. Die Fachstellen arbeiten in einer Kombination der Bereiche Suchtprävention und Beratung. Auf Grund der Anforderungen und Gegebenheiten in den einzelnen Landkreisen haben die Stellen sich im Laufe der Jahre im Kontext dieser regionalen Anforderungen entwickelt, so dass vor Ortneben den gemeinsamen Grundlagen eine individuelle Ausgestaltung der Arbeit stattfindet.

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Arbeitsgrundlage für die Zusammenarbeit der regionalen Suchtpräventionsfachstellen
mit den Schulen im Saarland (PDF, 13KB, Datei ist nicht barrierefrei)

"Be Smart - Don't Start" - Nichtraucheraktion für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 - 13

Der bundesweite Nichtraucher-Wettbewerb "Be Smart - Don't Start" richtet sich an Schülerinnen und Schüler im Alter von 10-18 Jahren aller allgemein bildenden Schulen. Die Regeln des Wettbewerbs sind einfach: Die teilnehmenden Klassen entschließen sich, ein halbes Jahr lang eine Nichtraucherklasse zu sein.

Das Logo ‚Be Smart – Don’t Start’ ist im Besitz des Transport for London und ein eingetragenes Warenzeichen.

Hier geht's zur Homepage von Be Smart Don't Start.

"Just Be Smokefree"

"Just Be Smokefree" ist ein Programm zum Rauchstopp für Jugendliche und junge Erwachsene.

Hier geht's zur Homepage von Just Be Smokefree

Saarländische Landesstelle für Suchtfragen

Die Saarländische Landesstelle für Suchtfragen hat die Aufgabe, den Erfahrungsaustausch im Bereich der Suchtkrankenarbeit zwischen den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege zu intensivieren sowie für Initiativen und Kooperationen Sorge zu tragen. In Erfüllung dieser Aufgabe soll sie Maßnahmen zur Prävention sowie geeignete Hilfen und Initiativen für Suchtgefährdete und Suchtkranke fördern und koordinieren.

Hier geht's zur Homepage der Landesstelle Sucht Saarland

Landesjugendamt des Saarlandes (LJA)

Das Landesjugendamt ist eine zweigliedrige Behörde und besteht aus der Verwaltung und dem Landesjugendhilfeausschuss. Die Verwaltung führt die laufenden Geschäfte durch, der Landesjugendhilfeausschuss befasst sich mit grundlegenden Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und beschließt Grundsätze und Empfehlungen.